Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Dienstleistungen von HansePuls UGmbH, Südportal 3, 22848 Norderstedt, E-Mail: moin [at] hansepuls.de
(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
Stand: November 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Schulungen, Kurse und sonstige Dienstleistungen des Auftragnehmers im Bereich Erste Hilfe und Brandschutz, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen werden.
Auftraggeber können sowohl Unternehmer (§ 14 BGB) als auch Verbraucher (§ 13 BGB) sein. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente (z. B. individuelle Angebote, Rahmenverträge) vereinbart werden, gehen deren Regelungen im Konfliktfall diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe und Brandschutz. Die Leistungen richten sich an Unternehmen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Organisationen sowie an Verbraucher und Privatpersonen.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören insbesondere:
Betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen für Ersthelfende im Unternehmen nach den jeweils geltenden Vorgaben der DGUV und der Berufsgenossenschaften; diese Schulungen sind BG-anerkannt und grundsätzlich über die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse abrechenbar.
Erste-Hilfe-Schulungen für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (z. B. Kitas, Schulen, Horte), die nach den einschlägigen DGUV- und unfallkassenrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden und auf die besonderen Anforderungen in pädagogischen Einrichtungen ausgerichtet sind.
Allgemeine Erste-Hilfe-Kurse für Erwachsene, in denen grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe (u. a. Reanimation, Einsatz eines AED, Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit, Blutstillung und Versorgung typischer Verletzungen) vermittelt werden.
Spezialisierte Erste-Hilfe-Kurse „Erste Hilfe am Kind“ sowie „Erste Hilfe am Säugling und Kleinkind“, in denen typische Notfallsituationen und Verletzungsmuster bei Kindern und Säuglingen behandelt werden.
Brandschutzunterweisungen und Evakuierungsübungen für Betriebe und Einrichtungen gemäß den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen; je nach Vereinbarung mit theoretischem Teil und praktischen Übungen (z. B. Handhabung von Feuerlöschern, Evakuierungsabläufe).
Mobile Vor-Ort-Trainings und praxisnahe Notfalltrainings in Betrieben, Praxen und Einrichtungen, bei denen die Schulung auf Wunsch direkt in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt wird.
Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und als Schulungsnachweis im Rahmen der Fahrerlaubniserteilung anerkannt sind. Diese Kurse werden ausschließlich in Kooperation mit ausgewählten Fahrschulen angeboten und sind nicht direkt über die Website des Auftragnehmers buchbar.
Die konkrete Ausgestaltung (Inhalte, Dauer, Teilnehmerzahl, Ort) der jeweiligen Schulung oder Unterweisung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Kursbeschreibung auf der Website bzw. in der Buchungsoberfläche oder aus der individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen geeignete Subunternehmer (z. B. freiberufliche Dozenten) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn dem Auftragnehmer erkennbar ist, dass berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
§ 3 Vertragsschluss
Die auf der Website, in Prospekten, Kursprogrammen, Online-Buchungssystemen oder sonstigen Unterlagen des Auftragnehmers dargestellten Leistungen stellen noch kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
Die Buchung kann insbesondere erfolgen durch:
Ausfüllen und Absenden eines Anfrage- oder Buchungsformulars auf der Website oder in einem bereitgestellten Online-Buchungssystem,
schriftliche oder elektronische Anfrage (z. B. per E-Mail),
telefonische Anfrage, sofern der Auftragnehmer die Buchung im Nachgang in Textform bestätigt.
Mit Abgabe einer Buchung erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.
Bei Kursen für Führerscheinbewerber, die ausschließlich über kooperierende Fahrschulen angeboten werden, erfolgt die Buchung grundsätzlich über die jeweilige Fahrschule. In diesen Fällen gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen der Fahrschule; die vorliegenden AGB gelten ergänzend für die vom Auftragnehmer erbrachten Schulungsleistungen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat alle für die Planung und Durchführung der Schulung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Bei Inhouse-Schulungen/Vor-Ort-Terminen ist der Auftraggeber insbesondere verpflichtet,
einen geeigneten Schulungsraum bereitzustellen,
die Anforderungen der DGUV und der Unfallkassen an Schulungsräume zu beachten (z. B. ausreichend Bewegungsfläche, Sitzplätze, sichere Umgebung),
die für praktische Übungen notwendige Bodenfläche zur Verfügung zu stellen.
Als Orientierungswert gilt: mindestens ca. 10 m² Grundfläche zuzüglich etwa 2 m² pro teilnehmender Person.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmenden rechtzeitig informiert werden und pünktlich erscheinen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und ist die vertragsgemäße Durchführung der Schulung dadurch ganz oder teilweise nicht möglich oder nur mit Mehraufwand möglich, kann der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen bzw. die Veranstaltung abbrechen oder absagen. In diesem Fall gelten die Stornierungsregelungen gemäß § 6 entsprechend.
§ 5 Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber individualvertraglich vereinbart. Maßgeblich sind der Inhalt der Buchungsbestätigung, des Angebots oder die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte und kommunizierte Preisliste.
Alle Preise werden in Euro angegeben. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise als Endpreise. Die HansePuls UGmbH ist als Bildungseinrichtung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit; eine Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen.
Bei bestimmten Schulungen gelten – vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarung – insbesondere folgende Regelungen zu Preisen und Mindestteilnehmendenzahlen:
Erste Hilfe Aus- und Fortbildung (betriebliche Ersthelfer)
In der Regel übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Kosten nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung.
Erfolgt keine oder keine vollständige Kostenübernahme durch die BG/Unfallkasse, ist der Auftraggeber bzw. sind die Teilnehmenden zur Zahlung des jeweils geltenden Selbstzahlerpreises verpflichtet (derzeit in der Regel 50 € pro Person, vorbehaltlich Änderungen).
Mindestteilnehmendenzahl: in der Regel 14 Personen je Kurs.
Brandschutzhelferausbildung
Regelpreis: derzeit in der Regel 99 € pro Person bei mindestens 6 Teilnehmenden;
ab 12 Teilnehmenden kann ein reduzierter Preis (z. B. 95 € pro Person) vereinbart werden.
Kombischulung Erste Hilfe + Brandschutz
Für kombinierte Schulungen können Pauschal- oder Paketpreise vereinbart werden; als Richtwert gelten derzeit etwa 95 € pro Person bei einer Mindestteilnehmendenzahl von 10 Personen.
Die konkreten Preise, etwaige Staffelpreise, Pauschalen und Rabatte ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung oder der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers.
Sofern nicht anders vereinbart, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Durchführung der Leistung eine Rechnung in Textform (z. B. per E-Mail als PDF) aus. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei bestimmten Schulungen (insbesondere bei höheren Gesamtvolumina, Sonderterminen oder bei Verbrauchern) ganz oder teilweise Vorkasse zu verlangen. Hierauf wird der Auftraggeber vor Vertragsschluss hingewiesen.
Bei BG-finanzierten Schulungen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die notwendigen Unterlagen (z. B. BG-Kostenübernahmeerklärung) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Lehnt die BG/Unfallkasse die Kostenübernahme ab oder erfolgt sie aus Gründen nicht, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung selbst zu tragen.
§ 6 Stornierung, Umbuchung, Mindestteilnehmerzahl und Nichtteilnahme
Stornierungen und Umbuchungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Erklärung beim Auftragnehmer.
Eine kostenfreie Stornierung eines gebuchten Kurses ist bis spätestens 72 Stunden vor Kursbeginn möglich, sofern gleichzeitig oder im direkten Anschluss ein Ersatztermin vereinbart wird, der innerhalb von drei Monaten nach dem ursprünglich geplanten Termin stattfindet.
Erfolgt eine Stornierung ohne Vereinbarung eines Ersatztermins oder findet der Ersatztermin nicht statt, kann der Auftragnehmer eine angemessene Stornogebühr verlangen.
Bei Stornierungen oder erheblichen Reduzierungen der Teilnehmendenzahl weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichtdurchführung der Veranstaltung am Veranstaltungstag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (einschließlich Nichterscheinen der Teilnehmenden ohne rechtzeitige Absage), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kurs mindestens in Höhe der vereinbarten Mindestteilnehmendenzahl zum jeweils geltenden Einzelpreis in Rechnung zu stellen.
Unterschreitet die tatsächliche Teilnehmendenzahl bei Kurstermin die mit dem Auftragnehmer vereinbarte oder allgemein geltende Mindestteilnehmendenzahl (z. B. 14 Personen bei betrieblichen Erste-Hilfe-Kursen), kann der Auftragnehmer die Differenz zur Mindestteilnehmendenzahl mit dem jeweils geltenden Einzelpreis pro Person in Rechnung stellen. Dies gilt auch für angemeldete, aber nicht erschienene Teilnehmende.
Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte des Auftraggebers – insbesondere für Verbraucher – bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 7 Kursdurchführung, Unterlagen und Subunternehmer
Die Schulungen werden gemäß den jeweils geltenden berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Erste-Hilfe-Kurse erfolgen nach den aktuellen Richtlinien und – soweit einschlägig – unter Anerkennung durch die zuständige Berufsgenossenschaft (einschließlich der jeweils gültigen Zulassungsnummer).
Der Auftragnehmer ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Erkrankung von Dozenten, zu geringe oder zu hohe Teilnehmerzahlen, höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände) Kursinhalte, Dozenten, Kursort oder Kurszeit innerhalb eines zumutbaren Rahmens zu ändern, sofern dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung erhalten bleibt. Über wesentliche Änderungen wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.
Der Auftragnehmer stellt sämtliche für die Durchführung der Schulung erforderlichen Unterlagen, Materialien und Übungsmittel zur Verfügung, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Sämtliche vom Auftragnehmer bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Skripte, Checklisten, Bilder und sonstigen Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich für die eigenen Zwecke des Auftraggebers bzw. der Teilnehmenden genutzt und ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden.
Der Auftragnehmer kann zur Durchführung der Schulungen qualifizierte Subunternehmer/Freelancer einsetzen. Diese handeln im Auftrag des Auftragnehmers; vertraglicher Ansprechpartner bleibt ausschließlich der Auftragnehmer.
§ 8 Haftung und Freistellung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
bei Übernahme einer Garantie, soweit eine solche ausdrücklich erklärt wurde,
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in allen anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Für Unfälle, Schäden oder Verluste auf dem Weg zur Schulung oder auf dem Rückweg sowie auf dem Gelände des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der vorstehenden Absätze; eine weitergehende Haftung, insbesondere für vom Auftraggeber zu verantwortende Sicherheitsmängel vor Ort, ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Auftragnehmer wegen eines Verhaltens des Auftraggebers oder der von ihm angemeldeten Teilnehmenden geltend machen (z. B. Verletzung von Hausordnungen, Schutzrechten oder datenschutzrechtlichen Bestimmungen), soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
§ 9 Vertragsdauer, Beendigung und Rückgabe von Unterlagen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Verträge über Schulungen und Kurse als Einzelveranstaltungen geschlossen und enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Begleichung der Vergütung.
Für längerfristige Kooperationen, wiederkehrende Schulungen oder Rahmenverträge wird die Laufzeit individuell vereinbart. In diesen Fällen können die Parteien den Vertrag unter Einhaltung der jeweils vereinbarten Fristen ordentlich kündigen; das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers die ihm aus dem Auftragsverhältnis überlassenen Unterlagen und Daten zurückgeben oder – soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – löschen bzw. vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen steht dem Auftragnehmer nicht zu.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und diese nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Zwecken, Rechtsgrundlagen und Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen der Gesetzeslage, Rechtsprechung, Marktgegebenheiten oder der Geschäftsstrategie) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Änderungen der AGB werden bestehenden Auftraggebern in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten Frist (mindestens zwei Wochen), gelten die Änderungen als genehmigt.
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs können beide Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB außerordentlich kündigen, soweit ein Dauerschuldverhältnis besteht.
§ 12 Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr
erreichbar ist. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Verträgen nutzen.Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Norderstedt der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.