Praxisnahe Erste-Hilfe-Schulung von HansePuls in einem Unternehmen

Für Unternehmen

Erste Hilfe und Brandschutz für Unternehmen

Praxisnahe Pflichtschulungen, inhouse bei Ihnen geplant und durchgeführt.

GESETZLICHE PFLICHTEN

Sie haben die Pflicht.Wir haben den Plan.

In 2 Minuten wissen, wo Ihr Betrieb steht – kostenfrei.Pflicht-Check starten

KURZÜBERSICHT – GRUNDSÄTZLICH GILT:

Ab 2 Personen

Die Pflicht gilt praktisch immer

Sobald zwei Versicherte gleichzeitig anwesend sind, braucht ein Betrieb mindestens eine:n ausgebildete:n Ersthelfende:n (DGUV Vorschrift 1).

5–10 % Ersthelfende

So viele braucht Ihr Betrieb

Ab 21 Anwesenden: 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in sonstigen Betrieben. Der Nachweis gilt nur 2 Jahre – dann ist die Fortbildung fällig.

5 % Brandschutzhelfende

ASR A2.2 fordert Ausbildung

Bei normaler Brandgefährdung gelten 5 % der Beschäftigten als Orientierung – Schichten und Abwesenheiten erhöhen den Bedarf.

UNSERE LEISTUNGEN

Wählen Sie den passendsten Einstieg.

BRANDSCHUTZ

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Theorie und Praxisübung nach DGUV 205-023.

Ab 79 €** pro Person bei 10 bis 20 Teilnehmenden
Brandschutz ansehen →
KOMBISCHULUNG
Unser Kombi-Tipp

Erste Hilfe + Brandschutz

Beide Pflichtschulungen an einem Termin.

79 €** pro Person für den Brandschutzanteil Erste-Hilfe-Anteil: Für Betriebe kostenfrei*
Kombischulung ansehen →
NOTFALLTRAINING

Notfalltraining für Teams

Individuell nach Dauer, Teilnehmendenzahl und gewünschtem Szenario geplant.

Individuell nach Dauer und Umfang
Notfalltraining ansehen →

KOMBISCHULUNG

Erste Hilfe und Brandschutz in einem koordinierten Termin.

Für Unternehmen, die beide Pflichtbereiche planen müssen, kann eine Kombischulung die Abstimmung vereinfachen: ein Terminrahmen, ein Planungskontakt und getrennte fachliche Inhalte.

Kombischulung ansehen

Separat geplant

  • Zwei separate Termine
  • Zwei Ausfalltage für Ihr Team
  • Doppelte Abstimmung und Organisation
  • Getrennte Abläufe und Nachweise
VS

Kombischulung

  • Ein koordinierter Termin
  • Ein Ausfalltag für Ihr Team
  • Ein Ansprechpartner für beide Schulungen
  • Beide Nachweise an einem Tag
5,0 ★sagen unsere Teilnehmenden292 Bewertungen
6.000+ausgebildete Teilnehmende
100 %Praxiserfahrung: Lehrkräfte aus Rettungsdienst, Sanitätsdienst und Feuerwehr

DGUV-WISSEN

Erste Hilfe und Brandschutz im Betrieb

Wie viele Ersthelfende braucht ein Betrieb?

Nach DGUV Vorschrift 1 gilt: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten braucht ein Betrieb mindestens eine ersthelfende Person. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 %, in sonstigen Betrieben mindestens 10 %. Schichten, Urlaub, Krankheit und Teilzeit sollten mit eingeplant werden.

Wie oft müssen Ersthelfende ihre Fortbildung wiederholen?

Betriebliche Ersthelfende müssen ihre Fortbildung spätestens alle 2 Jahre auffrischen. Sowohl Ausbildung als auch Fortbildung umfassen jeweils 9 Unterrichtseinheiten und müssen bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt werden.

Wie viele Brandschutzhelfende braucht ein Unternehmen?

Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung, zum Beispiel in vielen Bürobereichen, sind 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder besonderen betrieblichen Risiken können mehr Brandschutzhelfende sinnvoll oder erforderlich sein.

Kann man Erste Hilfe und Brandschutz an einem Tag kombinieren?

Ja, je nach Gruppengröße, Standort und Zeitplan können Erste Hilfe und Brandschutz als Kombischulung gebündelt geplant werden. Dabei bleiben Inhalte und Dokumentation fachlich getrennt.

Bietet HansePuls Inhouse-Schulungen in Hamburg, Norderstedt und Norddeutschland an?

Ja. HansePuls schult primär in Norderstedt, Hamburg, Quickborn, Henstedt-Ulzburg und Umgebung. Darüber hinaus sind Inhouse-Schulungen auch in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und weiteren Regionen in Norddeutschland möglich.

Werden Kosten für betriebliche Erste-Hilfe-Schulungen übernommen?

Bei betrieblichen Ersthelfenden ist je nach zuständigem Unfallversicherungsträger eine Kostenübernahme möglich. Wie der Ablauf bei Ihrem Träger funktioniert, klären Sie vor der Schulung beziehungsweise über die zuständigen Stellen. HansePuls gibt dazu eine Orientierung, verspricht aber keine pauschale direkte Abrechnung.

Ersetzt der Pflicht-Check eine Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Der Pflicht-Check gibt eine schnelle Orientierung zu Erste Hilfe, Brandschutz und möglichen Schulungsbedarfen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Gefährdungsbeurteilung, hilft aber dabei, die nächsten Schritte besser vorzubereiten.

KONTAKT

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns werktags schnellstmöglich zurück.