Die Pflicht gilt praktisch immer
Sobald zwei Versicherte gleichzeitig anwesend sind, braucht ein Betrieb mindestens eine:n ausgebildete:n Ersthelfende:n (DGUV Vorschrift 1).
Für Unternehmen
Praxisnahe Pflichtschulungen, inhouse bei Ihnen geplant und durchgeführt.
GESETZLICHE PFLICHTEN
KURZÜBERSICHT – GRUNDSÄTZLICH GILT:
Sobald zwei Versicherte gleichzeitig anwesend sind, braucht ein Betrieb mindestens eine:n ausgebildete:n Ersthelfende:n (DGUV Vorschrift 1).
Ab 21 Anwesenden: 5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in sonstigen Betrieben. Der Nachweis gilt nur 2 Jahre – dann ist die Fortbildung fällig.
Bei normaler Brandgefährdung gelten 5 % der Beschäftigten als Orientierung – Schichten und Abwesenheiten erhöhen den Bedarf.
UNSERE LEISTUNGEN
Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfende – praxisnah und klar planbar.
Theorie und Praxisübung nach DGUV 205-023.
Beide Pflichtschulungen an einem Termin.
Individuell nach Dauer, Teilnehmendenzahl und gewünschtem Szenario geplant.
KOMBISCHULUNG
Für Unternehmen, die beide Pflichtbereiche planen müssen, kann eine Kombischulung die Abstimmung vereinfachen: ein Terminrahmen, ein Planungskontakt und getrennte fachliche Inhalte.
Kombischulung ansehenDGUV-WISSEN
Nach DGUV Vorschrift 1 gilt: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten braucht ein Betrieb mindestens eine ersthelfende Person. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 %, in sonstigen Betrieben mindestens 10 %. Schichten, Urlaub, Krankheit und Teilzeit sollten mit eingeplant werden.
Betriebliche Ersthelfende müssen ihre Fortbildung spätestens alle 2 Jahre auffrischen. Sowohl Ausbildung als auch Fortbildung umfassen jeweils 9 Unterrichtseinheiten und müssen bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt werden.
Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung, zum Beispiel in vielen Bürobereichen, sind 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder besonderen betrieblichen Risiken können mehr Brandschutzhelfende sinnvoll oder erforderlich sein.
Ja, je nach Gruppengröße, Standort und Zeitplan können Erste Hilfe und Brandschutz als Kombischulung gebündelt geplant werden. Dabei bleiben Inhalte und Dokumentation fachlich getrennt.
Ja. HansePuls schult primär in Norderstedt, Hamburg, Quickborn, Henstedt-Ulzburg und Umgebung. Darüber hinaus sind Inhouse-Schulungen auch in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und weiteren Regionen in Norddeutschland möglich.
Bei betrieblichen Ersthelfenden ist je nach zuständigem Unfallversicherungsträger eine Kostenübernahme möglich. Wie der Ablauf bei Ihrem Träger funktioniert, klären Sie vor der Schulung beziehungsweise über die zuständigen Stellen. HansePuls gibt dazu eine Orientierung, verspricht aber keine pauschale direkte Abrechnung.
Nein. Der Pflicht-Check gibt eine schnelle Orientierung zu Erste Hilfe, Brandschutz und möglichen Schulungsbedarfen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Gefährdungsbeurteilung, hilft aber dabei, die nächsten Schritte besser vorzubereiten.
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