PRAXEN & MVZ

Notfalltraining, Erste Hilfe und Brandschutz für Praxen

Trainieren Sie medizinische Notfälle dort, wo sie passieren: mit Ihrem Team, Ihren Räumen und Ihrer vorhandenen Notfallausstattung.

BG-anerkannte Ausbildungsstelle für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen · Kennziffer 8.1959

Notfallbereitschaft in der Praxis braucht vier Bausteine

Nicht ein Ablaufdiagramm allein entscheidet. Rollen, Ausstattung und praktische Übung müssen zum Patienten- und Leistungsspektrum der Praxis passen.

Risiken und typische Notfälle einordnen

Welche Notfälle sind aufgrund von Fachrichtung, Behandlungen, Patientengruppen und bekannten Risiken realistisch?

Rollen und Alarmwege festlegen

Wer übernimmt Erstmaßnahmen, wer alarmiert den Rettungsdienst, wer bringt die Ausstattung und wer hält Praxisräume und Zugänge frei?

Ausstattung prüfen und sicher beherrschen

Notfallausstattung muss vollständig, aktuell, erreichbar und dem Patienten- und Leistungsspektrum angemessen sein. Das Team muss ihre Handhabung kennen.

HansePuls trainiert nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern den Ablauf, der in Ihrer Praxis tatsächlich funktionieren muss.

Praxistraining abstimmen

Zwei Formate, ein Ziel

Erste-Hilfe-Kurs oder Praxistraining?

Grundlage 9 UE · standardisiert

Betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung

  • allgemeine DGUV-Erste-Hilfe-Kompetenz
  • Qualifikation für die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation
  • standardisierte Kursinhalte
  • Kostenübernahme unter den jeweiligen Voraussetzungen möglich
Erste-Hilfe-Ausbildung ansehen
Praxisbezug Individuell vereinbart

Individuelles Notfalltraining für Praxisteams

  • praxisspezifische Szenarien
  • Ihre tatsächlichen Räume und Wege
  • Rollen und Kommunikation im Team
  • vorhandene Notfallausstattung, Notruf und Übergabe, gemeinsame Auswertung
Notfalltraining ansehen

Ein individuelles Praxistraining ersetzt nicht automatisch eine erforderliche DGUV-Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung. Umgekehrt trainiert ein allgemeiner Erste-Hilfe-Kurs nicht automatisch die konkreten Abläufe Ihrer Praxis.

Notfallmanagement

Notfallmanagement gehört zum Praxisalltag

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verlangt ein Notfallmanagement, das zur jeweiligen Einrichtung passt. Dazu gehören geeignete Ausstattung, geschulte Mitarbeitende und regelmäßiges praktisches Notfalltraining.

Das gilt für Vertragsarztpraxen, Vertragszahnarztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gleichermaßen; Notfallausstattung und Notfallkompetenz müssen zum jeweiligen Patienten- und Leistungsspektrum passen und werden durch regelmäßiges Notfalltraining aktuell gehalten.

Für Arztpraxen, Zahnarztpraxen und medizinische Versorgungszentren sind insbesondere die Anforderungen dieser Richtlinie relevant. Bei therapeutischen Praxen richten sich die konkreten Anforderungen unter anderem nach Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung und betrieblicher Organisation.

Quelle: G-BA, Qualitätsmanagement-Richtlinie

Notfallmanagement in Vertragszahnarztpraxen

Ausstattung ist häufig geregelt – praktische Abläufe deutlich seltener trainiert

In der Stichprobe wurden Regelungen zur Notfallausstattung häufiger genannt als praktische Notfalltrainings. Die Zahlen zeigen: Vorhandenes Material allein macht ein Team noch nicht handlungsfähig.

91 % Notfallausstattung geregelt

Vollständigkeit und Aktualität der Ausstattung wurden als Regelung genannt.

76 % Team im Erkennen von Notfällen geschult

Schulungen zum Erkennen von Notfällen wurden genannt.

Regelungen und Material sind die Grundlage. Im Ernstfall müssen Rollen, Kommunikation und Handhabung aber gemeinsam funktionieren.

2 % der befragten Praxen gaben an, keine speziellen Regelungen für medizinische Notfälle zu haben.

Bundesweite QM-Stichprobe 2023, 1.482 Vertragszahnarztpraxen, Mehrfachnennungen

Die bundesweite Stichprobe betrifft ausschließlich Vertragszahnarztpraxen. Sie ist ein Praxisbeispiel und nicht ohne Weiteres auf andere Fachrichtungen übertragbar.

Ein individuelles Praxistraining kann genau die Lücke zwischen vorhandener Ausstattung und sicher eingespielten Teamabläufen bearbeiten.

Quelle: KZBV, QM-Bericht 2024 zur Stichprobenerhebung 2023

Ablauf

So trainieren wir Ihren Praxisablauf

Risiken und Fachrichtung einordnen

Realistische Szenarien passend zu Patienten- und Leistungsspektrum auswählen.

Rollen im Team festlegen

Klären, wer leitet, alarmiert, Ausstattung holt und die Rettungsdienst-Übergabe führt.

Alarmierung organisieren

Interne Kommunikation, Notruf und Zugangsinformationen praktisch üben.

Szenario praktisch trainieren

Den Ablauf so realistisch trainieren, wie es Praxisbetrieb und Absprache erlauben.

Gemeinsam auswerten

Organisatorische Verbesserungen besprechen und das Training dokumentieren.

Das Training wird an Praxisart, Team, Räume und gewünschte Szenarien angepasst. Es ersetzt keine Rechtsberatung, medizinproduktrechtliche Prüfung oder individuelle Gefährdungsbeurteilung.

HansePuls-Lösung

HansePuls-Leistungen für Praxen

  • Inhouse in der Praxis
  • auf Team und Räume abgestimmt
  • praktisch statt nur theoretisch
  • klare Buchung und persönliche Abstimmung

Bei der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung kann eine Kostenübernahme durch die BGW unter den jeweiligen Voraussetzungen und nach Prüfung durch die zuständige Berufsgenossenschaft möglich sein. Für Brandschutzleistungen gilt diese Kostenübernahme nicht.

Evakuierungsübungen für Ihre Praxis ansehen

Rechtliche Einordnung: DGUV Regel 100-001, G-BA-Qualitätsmanagement-Richtlinie, BGW-Erste-Hilfe-Verfahren, ASR A2.2.

Fragen

Häufige Fragen

Reicht ein normaler Erste-Hilfe-Kurs für eine Arzt- oder Zahnarztpraxis aus?

Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt allgemeine Erste-Hilfe-Kompetenz. Ein individuelles Praxistraining übt zusätzlich Rollen, Kommunikation, Räume und Ihre vorhandene Notfallausstattung. Beide Formate ersetzen sich nicht automatisch gegenseitig; der tatsächliche Bedarf hängt von Organisation und Anforderungen Ihrer Praxis ab.

Wie oft sollte ein Notfalltraining in der Praxis stattfinden?

Die aktuelle QM-Richtlinie verlangt regelmäßiges Notfalltraining, ohne ein einheitliches Jahresintervall für jede Praxis vorzugeben. Wie häufig trainiert werden sollte, hängt unter anderem vom Patienten- und Leistungsspektrum, Risiken, Teamveränderungen, Erfahrung und organisatorischen Abläufen ab. HansePuls empfiehlt, ein praxisbezogenes Notfalltraining spätestens alle zwei Jahre zu wiederholen – bei neuen Teammitgliedern, veränderten Abläufen oder besonderen Risiken auch früher.

Müssen Ärztinnen, Ärzte und medizinische Fachangestellte zusätzlich als Ersthelfende ausgebildet werden?

Approbierte Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte können als ausgebildete und fortgebildete Ersthelfende gelten; auch andere Gesundheitsberufe können eine höherwertige Erste-Hilfe-Ausbildung mitbringen. Die Praxis muss Qualifikation, Aktualität und geeignete Nachweise dennoch selbst prüfen. Unabhängig von dieser fachlichen Anerkennung empfiehlt HansePuls ein gemeinsames Notfalltraining für das gesamte Praxisteam: Medizinisches Fachwissen allein bildet nicht automatisch die konkreten Rollen, internen Alarmwege, vorhandene Notfallausstattung und die Übergabe an den Rettungsdienst im eigenen Team ab.

Übernimmt die BGW die Kosten für das Praxistraining?

Eine Kostenübernahme durch die BGW kann unter den jeweiligen Voraussetzungen für betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen möglich sein und wird vorab über das BGW-Onlineverfahren geprüft. Für individuelles Praxistraining oder Brandschutzleistungen gilt diese Kostenübernahme nicht automatisch; die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Unfallversicherungsträger.

Nächster Schritt

Notfälle lassen sich nicht planen. Gute Abläufe schon.

Trainieren Sie mit Ihrem Team, bevor im Ernstfall jede Sekunde und jede klare Zuständigkeit zählt. Inhouse in Norderstedt, Hamburg und nach Abstimmung in Norddeutschland.