BÜROS & VERWALTUNG
Erste Hilfe und Brandschutz für Büros & Verwaltung
Organisieren Sie Ersthelfende und Brandschutzhelfende so, dass Ihre Absicherung auch bei Homeoffice, Gleitzeit und wechselnder Bürobesetzung funktioniert.
BG-anerkannte Ausbildungsstelle für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen · Kennziffer 8.1959
Ist an jedem Präsenztag genügend Hilfe im Büro?
Homeoffice verändert die Bürobesetzung. Die Erste-Hilfe-Organisation muss trotzdem an jedem tatsächlichen Präsenztag funktionieren.
Büro-Bedarf prüfenMontag
52 anwesende Personen 3 Ersthelfende erforderlich
abgedecktDienstag
68 anwesende Personen 4 Ersthelfende erforderlich
abgedecktFreitag
15 anwesende Personen 1 Ersthelfende Person erforderlich, keine Vertretung
LückeBeispielhafte Darstellung zur Veranschaulichung, keine rechtliche Berechnung, keine echten Unternehmensdaten.
Der am stärksten besetzte Tag allein genügt nicht, wenn die verfügbaren Personen an anderen Tagen fehlen.
Planungsgrundlage
Die Quote ist nur der Anfang
Die gesetzlichen Quoten liefern den rechnerischen Mindestwert. Im Büroalltag zählt zusätzlich, ob die qualifizierten Personen an den richtigen Tagen, in den richtigen Bereichen und tatsächlich erreichbar sind.
Bei 2 bis 20 Anwesenden
Mindestens eine ersthelfende Person muss verfügbar sein.
Bei mehr als 20 Anwesenden
In Verwaltungs- und Handelsbetrieben wird der Mindestbedarf aus den anwesenden Personen berechnet und auf ganze Personen aufgerundet.
Erste Hilfe auffrischen
Die Fortbildung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Jahren.
Brandschutzhelfende
Bei normaler Brandgefährdung ist dieser Wert in der Regel ein Ausgangspunkt. Die Gefährdungsbeurteilung kann einen höheren Bedarf ergeben.
Tatsächlich verfügbar
Die erforderlichen Personen müssen während der jeweiligen Anwesenheitszeiten erreichbar sein.
Räumliche Abdeckung
Eine ausreichende Zahl reicht nur, wenn Hilfe tatsächlich erreichbar ist
Etagen, gesicherte Bereiche und räumlich getrennte Nebenräume können dazu führen, dass eine rechnerisch ausreichende Zahl im Notfall praktisch nicht ausreicht. Entscheidend sind tatsächliche Wege, Zugänge und Anwesenheiten.
- Kurzer Weg – gut erreichbar
- Langer Weg – kritische Trennung
Etagen und lange Wege
Prüfen, ob Hilfe während der tatsächlichen Besetzung schnell erreichbar ist.
Getrennte Gebäudeteile
Flügel, Nebengebäude, Lager oder räumlich getrennte Bereiche gesondert betrachten.
Zugangsgesicherte Bereiche
Ersthelfende müssen die betroffenen Bereiche tatsächlich betreten können.
Alarmierung
Beschäftigte müssen wissen, wie die zuständige Hilfe zuverlässig erreicht wird.
Planen Sie Ersthelfende dort, wo Beschäftigte tatsächlich arbeiten – nicht nur nach der Gesamtzahl im Unternehmen.
Quellen: DGUV Vorschrift 1, DGUV, Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen, DGUV Fachbereich AKTUELL FBEH-001, ASR A4.3 (nur für Erste-Hilfe-Material/Verbandkästen)
Organisation
So bleibt Erste Hilfe im Büroalltag wirklich verfügbar
Anwesenheit je Tag und Zeitfenster prüfen
Tatsächliche Präsenzmuster statt einer pauschalen Gesamtzahl erfassen.
Bedarf für die tatsächliche Besetzung berechnen
Der rechnerische Mindestbedarf folgt der jeweils anwesenden Personenzahl.
Etagen, Bereiche und Zugänge berücksichtigen
Gebäudeflügel, Stockwerke und zugangsgesicherte Bereiche einplanen.
Erst- und Brandschutzhelfende passend zuordnen
Beide Qualifikationen getrennt betrachten und den jeweiligen Bereichen zuordnen.
Alarmierung und Rettungswege organisieren
Eingang, Wegführung und Erreichbarkeit für anwesende Helfende und den Rettungsdienst klären.
Urlaub, Krankheit und externe Termine abdecken
Vertretung so einplanen, dass die Abdeckung auch bei Abwesenheiten funktioniert.
Bei Büroparks, Coworking-Flächen oder mehreren Unternehmen im Gebäude müssen gemeinsame Zuständigkeiten und Alarmwege eindeutig vereinbart sein.
Erste-Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert und vertraulich fünf Jahre aufbewahrt werden.
HansePuls hilft Ihnen, Anwesenheit, Bereiche und vorhandene Qualifikationen in einen praktikablen Schulungsplan zu übersetzen.
HansePuls-Lösung
Zwei Pflichtbereiche. Ein Schulungstag.
Erste Hilfe und Brandschutz lassen sich für viele Unternehmen an einem abgestimmten Schulungstag organisieren. Das reduziert interne Abstimmung, zusätzliche Termine und Ausfallzeiten.
- Inhouse im Unternehmen
- ein abgestimmter Termin
- praktische Übungen
- weniger Organisationsaufwand
Kombischulung Erste Hilfe + Brandschutz
Erste-Hilfe-Qualifizierung und Brandschutzhelfer-Ausbildung an einem abgestimmten Schulungstag – mit weniger Termin- und Organisationsaufwand für Ihr Unternehmen.
Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung
Betriebliche Ersthelfende im regulären 9-UE-Format ausbilden oder fortbilden.
Eine Kostenübernahme durch den zuständigen Unfallversicherungsträger kann unter den jeweiligen Voraussetzungen möglich sein. Die Entscheidung trifft ausschließlich der zuständige Träger.
Mehr erfahrenBrandschutzhelfer-Ausbildung
Verhalten im Brandfall und praktischer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Die Ausbildung ausgewählter Brandschutzhelfender ersetzt nicht die regelmäßige Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten.
Mehr erfahrenPraxisbeobachtung
Typische Lücken in Bürostandorten
- montags ausreichend, freitags niemand verfügbar
- Ersthelfende nur auf einer Etage
- Empfang kennt den Alarmweg nicht
- Rettungsdienst findet den richtigen Eingang nicht
- Brandschutzhelfende vorhanden, aber jährliche Unterweisung fehlt
Fragen
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfende braucht ein Büro?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person erforderlich, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in reinen Verwaltungsbetrieben grundsätzlich 5 Prozent, aufgerundet auf ganze Personen. Entscheidend ist die tatsächliche Anwesenheit; Abwesenheiten, Etagen und getrennte Bereiche müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Bei gemischten Standorten können andere Anforderungen gelten.
Wie wirkt sich Homeoffice auf die Zahl der Ersthelfenden aus?
Maßgeblich ist die tatsächliche Bürobesetzung, nicht die gesamte Belegschaft auf dem Papier. Die erforderliche Absicherung muss an jedem Präsenztag funktionieren, wodurch Unternehmen mitunter mehr Personen qualifizieren müssen als die reine Mindestzahl. Regelmäßig anwesende Rollen wie Empfang oder IT-Support können sich dafür eignen; für Beschäftigte im Homeoffice selbst ist keine betriebliche Ersthelferin oder kein betrieblicher Ersthelfer zu Hause erforderlich.
Wie viele Brandschutzhelfende braucht ein Büro?
Bei normaler Brandgefährdung gelten 5 Prozent in der Regel als Ausgangswert; die tatsächliche Zahl legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Abwesenheiten, Gebäudegröße, Besucherverkehr, eingeschränkte Mobilität und weitere Risiken können mehr Personen erfordern. Unabhängig davon benötigen alle Beschäftigten weiterhin eine regelmäßige Brandschutzunterweisung; der Wiederholungsrhythmus richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung.
Übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Kombischulung?
Eine mögliche Kostenübernahme betrifft die förderfähige Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung; die Entscheidung trifft ausschließlich der zuständige Unfallversicherungsträger. Brandschutzleistungen und zusätzliche Inhouse-Kosten werden davon nicht automatisch erfasst, und nicht jedes Büro ist über die VBG versichert. HansePuls verspricht keine vollständige Kostenerstattung für die Kombischulung.
Nächster Schritt
Hybrid arbeiten. Trotzdem zuverlässig abgesichert.
Planen Sie Erste Hilfe und Brandschutz so, dass Ihre Organisation auch bei wechselnder Bürobesetzung funktioniert. Inhouse in Norderstedt, Hamburg, Schleswig-Holstein und nach Abstimmung in Norddeutschland.