Bau & Handwerk

Erste Hilfe und Brandschutz für Bau & Handwerk

Praxisnahe Inhouse-Schulungen für Baustelle, Werkstatt und mobile Teams – auch bei wechselnden Einsatzorten.

BG-anerkannte Ausbildungsstelle für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen

Wie viele Ersthelfende braucht Ihr Betrieb?

Mobile Teams, mehrere Baustellen oder wechselnde Einsatzorte? Prüfen Sie Ihren Bedarf in wenigen Minuten.

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Werkstatt Baustelle Kundendienst

Unfallzahlen

Wo im Bau schnelle Hilfe zählt

BG BAU · Jahresbericht 2024
91.813 meldepflichtige Arbeitsunfälle 2024
20 21 22 23 24
78 tödliche Arbeitsunfälle 2024
−4,5 % weniger meldepflichtige Arbeitsunfälle als 2023

Quelle: BG BAU, Jahresbericht 2024

Notfallszenarien

Typische Notfälle in Bau und Handwerk

Diese Situationen verlangen klare Abläufe, Eigenschutz und eine gute Organisation – nicht nur medizinisches Wissen.

Starke Blutung, Schnitt- oder Quetschverletzung

Typische Situation: Verletzung durch Werkzeug oder Maschine mit starker Blutung.

Vorher organisieren: Maschine oder Arbeitsmittel sicher stillsetzen, Eigenschutz und Gefahrenbereich beachten.

Im Notfall: Blutung nach aktueller DGUV-Anleitung versorgen, Notruf absetzen und Übergabe vorbereiten; keine unkontrollierte Befreiung bei fortbestehender Gefahr.

Stromunfall

Typische Situation: Kontakt mit spannungsführenden Teilen bei Elektro- oder Installationsarbeiten.

Vorher organisieren: Stromquelle nur gefahrlos unterbrechen; betroffene Person erst berühren, wenn keine elektrische Gefahr mehr besteht.

Im Notfall: Notruf absetzen, Bewusstsein und Atmung prüfen, Erste Hilfe nach offizieller DGUV-Anleitung.

Augenverletzung oder Hitze-/Kreislaufnotfall

Typische Situation: Splitter, Staub oder Späne im Auge; Kreislaufbelastung bei Arbeiten im Freien und bei Hitze.

Vorher organisieren: Augenspülmöglichkeit sowie Schattenplätze und ausreichend Flüssigkeit vorab einplanen.

Im Notfall: Auge nicht reiben, mit klarem Wasser spülen; bei Kreislaufbeschwerden Schatten, ruhige Lagerung und Flüssigkeit; Notruf bei anhaltender Beeinträchtigung oder Bewusstseinsstörung.

Der Kurzüberblick ersetzt keine Erste-Hilfe-Ausbildung.

Quelle: DGUV Information 204-006, Anleitung zur Ersten Hilfe, BG BAU, Erste Hilfe

Planung

Ersthelfende richtig planen – auch bei mehreren Baustellen

1

2–20 Anwesende

Mindestens eine ersthelfende Person

10 %

Mehr als 20 Anwesende

Mindestens 10 Prozent als Ersthelfende

3 Orte

Mehrere Einsatzorte

Jeden gleichzeitig besetzten Standort berücksichtigen

Quelle: DGUV Vorschrift 1, § 26 (Volltext)

Mobile Teams

Zu zweit im Einsatz? Dann braucht das Team eine ersthelfende Person

Sind zwei Versicherte gemeinsam an einem Einsatzort tätig, muss mindestens eine Person als Ersthelfende qualifiziert sein. Bei mehreren räumlich getrennten Teams muss die Abdeckung an den jeweiligen Einsatzorten tatsächlich funktionieren.

Zu zweit beim Kundeneinsatz

  • zwei gleichzeitig eingesetzte Versicherte
  • mindestens eine Person muss als Ersthelfende qualifiziert sein

Einsatz in einem Fremdbetrieb

  • vorhandene Erste-Hilfe-Organisation kann nach tatsächlicher Absprache einbezogen werden
  • Zuständigkeit, Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit müssen geklärt sein
  • keine automatische Anrechnung ohne Vereinbarung

Einzelperson im Außendienst

  • keine numerische Ersthelfendenpflicht allein wegen einer anwesenden versicherten Person
  • Notruf und wirksame Rettungsorganisation sicherstellen
  • Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls Maßnahmen bei Alleinarbeit beachten

Rechenbeispiel: 10 Beschäftigte, 2 in der Werkstatt, 4 mobile Zweierteams

  • Werkstatt mit 2 Anwesenden: mindestens eine ersthelfende Person
  • Jedes Zweierteam: mindestens eine ersthelfende Person am jeweiligen Einsatzort
  • Gesamtqualifikationsbedarf muss Schichten, Urlaub, Krankheit und wechselnde Teambesetzung berücksichtigen

Keine starre Unternehmenssumme: Der Kundennutzen ist die Planung, nicht eine vereinfachte Universalzahl, wenn Personen zwischen Einsatzorten wechseln können.

HansePuls kann mehrere Beschäftigte in einer gemeinsamen Inhouse-Gruppe ausbilden und dabei mobile Teams, Werkstatt und Vertretungsbedarf gemeinsam planen.

Ersthelfendenbedarf für mobile Teams abstimmen

Quellen: DGUV Vorschrift 1, § 26, DGUV Fachbereich AKTUELL FBEH-001, Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten

Baustellen

Baustellen haben zusätzliche Anforderungen

Anders als beim mobilen Kundendienst gelten für vorübergehend eingerichtete Baustellen ab bestimmten Beschäftigtenzahlen eigene, zusätzliche Anforderungen an Ausstattung und Personal.

2–20

Anwesende Versicherte

Mindestens eine ersthelfende Person

über 20

Anwesende Versicherte

Grundsätzlich 10 %, auf ganze Personen aufgerundet

Zusätzliche Anforderungen auf größeren Baustellen

Verbandkästen nach ASR A4.3

1 bis 10 Beschäftigte 1 kleiner Verbandkasten
11 bis 50 Beschäftigte 1 großer Verbandkasten
51 bis 100 Beschäftigte 2 große Verbandkästen
je weitere 50 Beschäftigte 1 weiterer großer Verbandkasten

Bei Linienbaustellen oder weit auseinanderliegenden Arbeitsplätzen können zusätzliche Verbandkästen erforderlich sein.

Rettungsorganisation: Hochgelegene, tiefe oder schwer zugängliche Arbeitsplätze können besondere Rettungsgeräte und geübte Rettungsabläufe erfordern. Kein normaler Erste-Hilfe-Kurs vermittelt automatisch eine Höhen- oder Tiefenrettungskompetenz.

Arbeiten mehrere Unternehmen auf einer Baustelle, können sie ihre Ersthelfenden-Organisation abstimmen. Die Hilfe muss dadurch aber jederzeit tatsächlich verfügbar bleiben; eine automatische Entlastung eines einzelnen Arbeitgebers ergibt sich daraus nicht.

Quellen: DGUV Vorschrift 1, §§ 25–27, ASR A4.3, Punkt 8 (Baustellen), BG BAU, Erste Hilfe

Brandschutz

Brandschutz im Handwerk: Gefährdung entscheidet

Kfz-Werkstatt, Tischlerei, Metallverarbeitung oder Elektrowerkstatt gelten als Beispiele erhöhter Brandgefährdung. Das bedeutet nicht, dass jeder Betrieb automatisch dieselbe Gefährdung hat. Bei besonders brandgefährlichen Tätigkeiten wie Schweißen, Trennschleifen oder Lackieren kann zusätzliche persönliche Schutzausrüstung erforderlich sein – abhängig von Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung.

In der Regel 5 %Brandschutzhelfende bei normaler Brandgefährdung
Mindestens jährlichUnterweisung aller Beschäftigten
Praktisch übenFeuerlöscheinrichtungen sicher handhaben – bei normaler Brandgefährdung bewährt in Abständen von 3 bis 5 Jahren

Quelle: ASR A2.2, BAuA

  • Inhouse in Werkstatt- oder Baustellennähe
  • mehrere Teams mitplanen
  • BG-anerkannte Erste Hilfe
  • Kombischulung möglich

Bei Vorliegen der Voraussetzungen übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft, für Bau- und Handwerksbetriebe häufig die BG BAU, die Lehrgangsgebühren der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung; klären Sie dies vorab direkt mit Ihrer BG. Ohne Kostenübernahme berechnet HansePuls 50 € pro teilnehmender Person (umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG).

Gemeinsame Kurse

Kleine Teams können gemeinsam schulen

Handwerksbetriebe können Beschäftigte aus mehreren Betrieben zu einer gemeinsamen Kursgruppe zusammenführen – zum Beispiel über eine Innung, einen Verband, ein Gewerbegebiet oder direkt mit benachbarten Unternehmen.

Inhouse im eigenen Betrieb

Für größere Teams oder mehrere mobile Gruppen.

Gemeinsamer Innungs- oder Verbandskurs

Mehrere Mitgliedsbetriebe stellen gemeinsam Teilnehmende.

Gemeinsame Gruppe mehrerer Betriebe

HansePuls stimmt Ort, Termin und Teilnehmerlisten ab.

Kursreihe

Mehrere Termine für größere Handwerksorganisationen oder mehrere Standorte.

Jeder Betrieb bleibt für die eigene Zahl und tatsächliche Verfügbarkeit qualifizierter Ersthelfender verantwortlich. Ein Ersthelfender eines anderen Betriebs deckt den eigenen mobilen Einsatzort nicht automatisch ab. Bei gemeinsamer Arbeit in einer Betriebsstätte oder auf einer Baustelle kann die Erste-Hilfe-Organisation nach aktueller DGUV Regel 100-001 abgestimmt werden. Kostenübernahme und Abrechnung müssen für jeden Betrieb beziehungsweise Versicherten nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers geprüft werden; es gibt keine pauschale BG-BAU-Finanzierungszusage für alle Branchen und keine gesetzliche Mindestteilnehmerzahl.

HansePuls übernimmt die zentrale Ansprechperson, trennt Teilnehmerlisten je Unternehmen, klärt die passende Kursart und organisiert den Inhouse-Termin – bei Bedarf als Kombischulung Erste Hilfe und Brandschutz, sofern organisatorisch und fachlich passend.

Fragen

Häufige Fragen

Welche Anforderungen gelten für mobile Teams und mehrere Einsatzorte?

Sind zwei Versicherte gemeinsam an einem Einsatzort tätig, muss mindestens eine Person als Ersthelfende qualifiziert sein. Bei mehreren räumlich getrennten Teams muss die erforderliche Erste-Hilfe-Abdeckung an den jeweiligen Einsatzorten tatsächlich verfügbar sein; eine qualifizierte Person im Stammbetrieb deckt weit entfernte Teams nicht automatisch ab. Anwesenheit, Entfernung, Alarmierung, Erreichbarkeit und Gefährdungen müssen in der Organisation berücksichtigt werden. In einem Fremdbetrieb kann dessen Erste-Hilfe-Organisation nur berücksichtigt werden, wenn dies tatsächlich abgestimmt und wirksam organisiert ist. Die endgültige Zahl auszubildender Personen muss außerdem Abwesenheiten, Urlaub, Krankheit und wechselnde Einsatzplanung berücksichtigen. HansePuls plant Inhouse-Kurse so, dass auch mehrere Teams, wechselnde Einsatzorte und Vertretungen sinnvoll berücksichtigt werden können.

Welche besonderen Erste-Hilfe-Regeln gelten auf größeren Baustellen?

Ab mehr als 50 gleichzeitig anwesenden Versicherten ist in der Regel ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung erforderlich, ab mehr als 100 grundsätzlich ein Betriebssanitäter; Verbandkästen richten sich nach der Baustellenstaffelung. Die Werte beziehen sich auf gleichzeitig anwesende Beschäftigte und gegebenenfalls mehrere beauftragte Unternehmen zusammen. Abweichungen sind nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger möglich.

Können mehrere Handwerksbetriebe gemeinsam einen Erste-Hilfe-Kurs organisieren?

Ja, das ist organisatorisch möglich, zum Beispiel über eine Innung oder einen Verband. Jeder Betrieb klärt dabei seinen eigenen Bedarf und Kostenweg selbst; die gemeinsame Schulung ersetzt nicht die eigene Ersthelfenden-Abdeckung jedes einzelnen Betriebs.

Wie oft müssen Brandschutzhelfende praktisch üben?

Die praktische Übung gehört zur fachkundigen Unterweisung; das Wiederholungsintervall legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Bei normaler Brandgefährdung haben sich nach ASR A2.2 Abstände von 3 bis 5 Jahren bewährt, bei veränderter Gefährdung kann eine frühere Wiederholung erforderlich sein. Davon zu unterscheiden ist die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten.

Nächster Schritt

Pflichtschulungen für Ihr Team einfach organisieren

HansePuls plant Erste Hilfe, Brandschutz und die Kombischulung inhouse – abgestimmt auf Werkstatt, Baustelle und mobile Teams.