PFLEGEEINRICHTUNGEN & PFLEGEDIENSTE

Notfalltraining, Erste Hilfe und Brandschutz für die Pflege

Trainieren Sie akute Notfälle dort, wo Ihr Team täglich Verantwortung trägt: praxisnah, inhouse und abgestimmt auf Bewohnerinnen und Bewohner, betreute Personen und Ihre Arbeitsabläufe – für stationäre Pflege, ambulante Pflegedienste, Tagespflege und betreute Wohnformen.

BG-anerkannte Ausbildungsstelle für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen · Kennziffer 8.1959

Wenn sich der Zustand plötzlich verändert, braucht das Team einen klaren Ablauf.

Im Pflegealltag müssen Wahrnehmung, Alarmierung, Sofortmaßnahmen und Übergabe zuverlässig ineinandergreifen – auch bei Zeitdruck, wechselnden Teams oder reduzierter Besetzung.

Training abstimmen
Veränderung bemerken
Team koordinieren
Sofortmaßnahmen beginnen

Trainingsinhalte

Notfälle, die im Pflegealltag klare Abläufe verlangen

Sturz

Eine Bewohnerin stürzt beim Transfer, auf dem Weg zur Toilette oder unbemerkt im Zimmer.

Situation sichern, Verletzungen einschätzen und die weitere Versorgung im Team organisieren.

Bewusstlosigkeit

Eine Pflegekraft findet eine Person im Zimmer oder Gemeinschaftsbereich ohne Reaktion vor.

Bewusstsein und Atmung prüfen, Hilfe organisieren und klare Aufgaben verteilen.

Reanimation

Eine Person bricht beim Essen, beim Transfer oder im Aufenthaltsbereich plötzlich zusammen und reagiert nicht mehr.

Reanimation beginnen, Aufgaben im Team verteilen und vorhandene Notfallausstattung einsetzen.

Atemnot und Verschlucken

Eine Bewohnerin verschluckt sich während einer Mahlzeit oder entwickelt plötzlich starke Atemnot.

Ursache erkennen, passende Sofortmaßnahmen einleiten und weitere Hilfe organisieren.

Schlaganfallverdacht

Eine Person zeigt plötzlich eine Sprachstörung, eine einseitige Schwäche oder einen hängenden Mundwinkel – etwa im Zimmer, im Speisesaal oder draußen auf der Terrasse.

Warnzeichen erkennen, Zeitpunkt klären und den Rettungsdienst strukturiert informieren.

Akute Stoffwechselentgleisung

Eine Person mit Diabetes wirkt plötzlich verwirrt, auffällig schläfrig, unruhig oder stark verschwitzt.

Warnzeichen einordnen, vorhandene Vorgaben beachten und weitere Hilfe organisieren.

Nicht jedes Thema ist automatisch Bestandteil jedes Trainings; die Auswahl wird gemeinsam mit Ihnen an ambulante Pflege, stationäre Einrichtung, Tagespflege oder betreute Wohnform angepasst. Für außerklinische Intensivpflege und besonders medizinproduktbezogene Themen ist eine gesonderte fachliche Abstimmung erforderlich.

Individuell statt Standardprogramm

Wir trainieren die Notfälle, die zu Ihrer Pflege passen

Ambulanter Dienst, stationäre Einrichtung, Tagespflege und betreute Wohnform haben unterschiedliche Risiken und Abläufe. Deshalb stimmen wir Szenarien, Rollen und Schwierigkeitsgrad vorab mit Ihnen ab.

  • Zielgruppe und Versorgungsform
  • Bewohner- oder Klientenstruktur
  • vorhandene Notfallausstattung
  • Schichten und Teamgröße
  • typische interne Alarmwege
  • bekannte organisatorische Schwachstellen

Zwei Formate, ein Ziel

Pflegefortbildung oder DGUV-Erste-Hilfe-Kurs?

9 UE

Betriebliche Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung

  • standardisierte betriebliche Ersthelfenden-Qualifikation
  • eigenständiges DGUV-Kursformat
  • HansePuls-Anerkennung Kennziffer 8.1959 gilt für dieses Format
Erste-Hilfe-Ausbildung ansehen

Das Notfalltraining Pflege im Umfang von 4 Unterrichtseinheiten ersetzt keine erforderliche DGUV-Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung. Umgekehrt trainiert ein allgemeiner DGUV-Kurs nicht automatisch die konkreten Abläufe einer Pflegeeinrichtung oder eines ambulanten Dienstes.

Kostenübernahme für die Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung: Für aktiv tätiges medizinisch oder pflegerisch qualifiziertes Personal übernimmt die BGW diese Kosten in der Regel nicht, da die entsprechende Kompetenz bereits Teil der Berufsausbildung ist. Für andere Beschäftigtengruppen muss die Kostenübernahme vorab beim zuständigen Unfallversicherungsträger geprüft werden; die verbindliche Entscheidung trifft ausschließlich dieser Träger.

Quelle: BGW, Personen mit medizinischer Qualifikation, BGW, Erste Hilfe – Kostenübernahme

Fortbildungsbedarf

Welche Fortbildung passt, hängt von Ihrer Versorgungsform und Vertragsgrundlage ab

Das lässt sich nicht pauschal für jede Pflegeform und jeden Vertrag beantworten. Für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste gibt es nicht den einen bundesweit identischen Fortbildungsumfang. Maßgeblich können unter anderem Versorgungsform, regionale Verträge, Qualitätsmanagement und interne Vorgaben sein.

Pflegefortbildungsanforderungen unterscheiden sich je Bundesland, Versorgungsform, Vertrag und Qualitätsmanagement. Das Notfalltraining wird deshalb passend zur Einrichtung geplant.

Versorgungsform

Ambulanter Dienst, stationäre Einrichtung, Tagespflege und betreute Wohnform haben unterschiedliche Grundlagen.

Vertrag und Region

Regionale Rahmenverträge können abweichende Fortbildungsumfänge vorsehen.

QM und interne Vorgaben

Qualitätsmanagement und betriebliche Vorgaben wirken zusätzlich auf den tatsächlichen Bedarf.

HansePuls-Lösung

Wir stimmen das Training auf Ihren tatsächlichen Fortbildungsbedarf ab

  • Versorgungsform klären
  • gewünschte Lernziele festlegen
  • relevante Vertrags- oder QM-Vorgaben berücksichtigen
  • Dauer und Inhalte transparent dokumentieren
  • Teilnahmebescheinigung mit Lerninhalten ausstellen

HansePuls prüft Verträge nicht rechtsverbindlich und garantiert keine Anerkennung. Die Einrichtung klärt die für sie geltenden Vorgaben; HansePuls übersetzt diese in ein passendes Schulungskonzept.

Fortbildungsbedarf abstimmen

Beispiel: regionale Vertragswerte für ambulante häusliche Krankenpflege

Schleswig-holsteinischer Rahmenvertrag, Stand 01.04.2013
8 Std.Vollzeitbeschäftigte / Kalenderjahr
mind. 3 Std.Teilzeitbeschäftigte, anteilig

Der Umfang betrifft berufsbezogene Fortbildungen insgesamt und schreibt kein bestimmtes Notfalltraining im Umfang von 4 Unterrichtseinheiten vor.

Quelle: Rahmenvertrag Schleswig-Holstein, § 17

Hamburger Rahmenvertrag, Stand 04/2024
11 Std.je Vollzeitstelle / Jahr
mind. 6 Std.je eingesetzter Person / Jahr

Ein Notfalltraining im Umfang von 4 Unterrichtseinheiten kann nur einen Teil dieses Umfangs abdecken.

Quelle: Rahmenvertrag Hamburg 04/2024, § 27

Diese Werte sind nur ein Beispiel für zwei konkrete Rahmenverträge der ambulanten häuslichen Krankenpflege und gelten nicht pauschal für jede stationäre Pflegeeinrichtung, jede Tagespflege oder jede andere Versorgungsform. Der jeweilige Vertrag und das Qualitätsmanagement der Einrichtung sind maßgeblich.

Ablauf

So trainieren wir Ihren realen Pflegealltag

Versorgungssituation verstehen

  • Ambulant, stationär, Tagespflege oder betreute Wohnform
  • Bewohner-, Klienten- oder Patientengruppen
  • Schichten, Nachtbesetzung und Teamgröße

Kritische Abläufe auswählen

  • Typische Notfallsituationen
  • Interne Alarmwege
  • Vorhandene Ausstattung
  • Besondere räumliche oder organisatorische Bedingungen

Erkenntnisse in den Alltag übertragen

  • Kurze Nachbesprechung
  • Erkennbare organisatorische Verbesserungen
  • Dokumentierte Lerninhalte
  • Nächste sinnvolle Trainingsschritte

Diese Planungsfaktoren fließen automatisch ein

  • Früh-, Spät- und Nachtdienst
  • wechselnde Teamzusammensetzung
  • reduzierte Nachtbesetzung
  • ambulante Einsätze ohne vollständiges Team vor Ort
  • unterschiedliche Risiken je Bewohner oder betreuter Person
  • Übergabe zwischen Schichten
  • Erreichbarkeit von Notfallausstattung und Rettungsdienst

Das Training wird auf Ihre Abläufe abgestimmt. Verbindliche medizinische, pflegefachliche und arbeitsschutzrechtliche Festlegungen bleiben bei den zuständigen Verantwortlichen Ihrer Einrichtung.

HansePuls-Lösung

HansePuls-Leistungen für die Pflege

Wir helfen Ihnen, passende Maßnahmen auszuwählen und praktisch umzusetzen – vom individuellen Notfalltraining bis zur betrieblichen Erste-Hilfe- und Brandschutzhelfer-Ausbildung.

  • Inhouse in der Einrichtung
  • auf Team und Versorgungssituation abgestimmt
  • praktische Szenarien statt reiner Theorie
  • Teilnahmebescheinigung mit Dauer und Lerninhalten

Für aktiv tätiges medizinisch oder pflegerisch qualifiziertes Personal übernimmt die BGW die Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung in der Regel nicht; für andere Beschäftigtengruppen entscheidet ausschließlich der zuständige Unfallversicherungsträger. Für Brandschutzleistungen gilt keine Kostenübernahme.

Evakuierungsübungen für Einrichtungen mit unterstützungsbedürftigen Personen individuell abstimmen

Rechtliche Einordnung: DGUV-Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung, BGW-Notfallmanagement, BGW-Brandschutz in Pflegeeinrichtungen, ASR A2.2.

Fragen

Häufige Fragen

Für welche Pflegebereiche eignet sich das Notfalltraining?

Für ambulante Pflege, stationäre Einrichtungen, Tagespflege und betreute Wohnformen. Szenarien, Rollen und Schwierigkeitsgrad werden jeweils an Ihr Team, Ihre Zielgruppe und Ihre Abläufe angepasst.

Welche Notfälle können im Training geübt werden?

Typische Szenarien sind zum Beispiel Sturz, Bewusstlosigkeit, Reanimation und AED, Atemnot und Verschlucken, Schlaganfallverdacht oder akute Stoffwechselentgleisung. Das ist keine starre Liste, sondern eine individuell abgestimmte Auswahl; eine medizinische Einzelfallberatung ersetzt das Training nicht.

Kann das Notfalltraining als berufliche Fortbildung berücksichtigt werden?

Das Training wird mit Dauer und Lerninhalten bescheinigt und kann dadurch für interne oder vertragliche Fortbildungsnachweise nutzbar sein. Ob und in welchem Umfang es anerkannt wird, hängt von der für Ihre Einrichtung geltenden Vertrags- und Qualitätsgrundlage ab.

Ersetzt das Notfalltraining einen DGUV-Erste-Hilfe-Kurs?

Nein. Das individuelle Notfalltraining ergänzt den standardisierten DGUV-Kurs, ersetzt ihn aber nicht, wenn dieser für bestimmte Beschäftigte erforderlich ist. HansePuls ist ausschließlich für die reguläre Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung BG-anerkannt (Kennziffer 8.1959).

Nächster Schritt

Notfälle lassen sich nicht planen. Klare Abläufe schon.

Trainieren Sie mit Ihrem Team, bevor im Ernstfall Zuständigkeiten, Kommunikation und lebensrettende Maßnahmen gleichzeitig funktionieren müssen. Inhouse in Norderstedt, Hamburg, Schleswig-Holstein und nach Abstimmung in Norddeutschland.