KITAS & SCHULEN

Erste Hilfe und Brandschutz für Kitas & Schulen

Kitas und Schulen haben unterschiedliche organisatorische Anforderungen. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung müssen zur tatsächlichen Einrichtung passen. HansePuls unterstützt mit passenden Inhouse-Schulungen – ergänzend auch mit individuellem Notfalltraining.

BG-anerkannte Ausbildungsstelle für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen · Kennziffer 8.1959

Kita oder Schule? Die Anforderungen unterscheiden sich.

Wählen Sie Ihre Einrichtungsart. Danach sehen Sie die wichtigsten Anforderungen und passenden Schulungen.

Kita

Kitas planen Erste Hilfe anhand der Kindergruppen und der tatsächlich eingesetzten Beschäftigten.

  • eine geschulte Person je Kindergruppe
  • Ausfälle, Dienstzeiten und Ausflüge berücksichtigen
  • Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung gemeinsam planen
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Schule

Schulen müssen landesspezifische Vorgaben und die betriebliche Erste Hilfe getrennt betrachten.

  • Bundesland und Schulträger berücksichtigen
  • schulspezifische und betriebliche Qualifikation unterscheiden
  • Brandschutz, Alarmierung und Übungen organisieren
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Kita-Organisation

Erste Hilfe und Brandschutz in Kitas richtig organisieren

Ausgangspunkt ist eine geschulte Person je Kindergruppe. Zusätzlich müssen Ausfälle, Dienstzeiten, Ausflüge und die tatsächliche Nutzung der Räume berücksichtigt werden.

  1. Bedarf bestimmen

    Eine geschulte Person je Kindergruppe

    Die Zahl der Kindergruppen bildet den Ausgangspunkt. Die tatsächliche Organisation kann einen höheren Schulungsbedarf ergeben.

    Quelle: DGUV, Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen

  2. Ausfälle und Betrieb absichern

    Urlaub, Krankheit sowie Früh- und Spätdienst müssen mitgeplant werden. Bei Ausflügen und räumlich getrennten Bereichen ist die Absicherung gesondert zu organisieren. Begleitet eine geschulte Person ein verletztes Kind, muss die übrige Gruppe weiterhin abgesichert sein. Bei offenen Konzepten entscheidet die tatsächliche Raum- und Personalsituation – eine pauschale Formel gibt es nicht.

  3. Schulungen und Kostenübernahme planen

    Vorgesehen ist der anerkannte 9-UE-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Förderumfang und organisatorischer Bedarf sind nicht automatisch identisch; die Kostenübernahme muss vor dem Kurs geklärt werden. Brandschutzhelfende, Unterweisung und Evakuierungsübungen sind eigenständige Aufgaben.

    Quelle: Unfallkasse Nord, Treffpunkt Kita

Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

9 UE maximal 20 Teilnehmende Inhouse möglich
Kursdetails und Kostenübernahme ansehen

Schulplanung

Erste Hilfe und Brandschutz in Schulen richtig organisieren

Schulen müssen schulspezifische Qualifizierungen und die betriebliche Erste Hilfe für Beschäftigte getrennt betrachten. Bundesland, Arbeitgeber und Trägerstruktur entscheiden über das passende Vorgehen.

Schulspezifische Qualifizierung

Schleswig-Holstein

6 UEQualifizierung
≤ 3 JahreWiederholung

Regionales Modell für Landes- und Schulträgerpersonal.

Quelle: Land Schleswig-Holstein, Erlass Erste Hilfe

Schulspezifische Qualifizierung

Hamburg

6 UEQualifizierung
4 JahreWiederholung nach UK Nord

Regionales Modell für Landes- und Schulträgerpersonal.

Quelle: Unfallkasse Nord, Treffpunkt Schule

Ersthelfende für Beschäftigte

Betriebliche Erste Hilfe

ab 20: 1Mindestbesetzung
> 20: 10 %der Beschäftigten

Eigenständiger Organisationsbereich mit anerkanntem 9-UE-Kurs, Auffrischung grundsätzlich alle 2 Jahre.

Quelle: Unfallkasse Nord, Treffpunkt Schule

Schulspezifische Qualifizierung und betriebliche Ersthelfer-Organisation sind nicht immer dieselbe Aufgabe. Welche Schulung und Kostenübernahme passt, hängt von Bundesland, Arbeitgeber, Schulträger und Unfallversicherungsträger ab.

Auch bei Ganztag, Hort und externen Trägern muss die Zuständigkeit für Erste Hilfe und Kostenübernahme gesondert geklärt werden.

Das passende regionale Kursformat und die Kostenübernahme stimmen wir vor der Terminvereinbarung mit Ihnen ab.

Schulungsbedarf für die Schule abstimmen

Trainingsinhalte

Erste Hilfe können – Abläufe sicher beherrschen

Im Notfall müssen pädagogische Teams medizinisch richtig handeln und gleichzeitig wissen, wer alarmiert, betreut, dokumentiert und den Rettungsdienst einweist.

Fachlich sicher handeln

  • Atemwegsverlegung
  • Bewusstlosigkeit und Wiederbelebung
  • Krampfanfall
  • allergische Reaktion und Atemnot
  • Sturz-, Kopf- und Zahnverletzungen

Organisatorisch vorbereitet sein

  • interne Alarmwege
  • klare Rollen
  • Betreuung der übrigen Gruppe oder Klasse
  • bekannte Erkrankungen und individuelle Notfallpläne
  • Einweisung und Übergabe an den Rettungsdienst
  • Dokumentation

Der anerkannte Erste-Hilfe-Kurs vermittelt die fachlichen Grundlagen. Ein individuelles Notfalltraining überträgt sie auf Räume, Rollen und Abläufe Ihrer Einrichtung.

Individuelles Notfalltraining anfragen

Nächster Schritt

Welche Schulung passt zu Ihrer Einrichtung?

Wählen Sie den nächsten Schritt. Kursdetails, Kostenübernahme und Terminabstimmung finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite oder in der Anfrage.

Individuelles Notfalltraining

Training für die tatsächlichen Räume, Rollen, Alarmwege und ausgewählten Szenarien Ihrer Einrichtung.

Notfalltraining anfragen

Brandschutz und Evakuierung

Brandschutzhelfende ausbilden, Beschäftigte unterweisen und Evakuierungsübungen individuell planen.

Brandschutz und Evakuierung abstimmen

Eine Kostenübernahme durch Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft kann unter den jeweiligen Voraussetzungen und nach vorheriger Bestätigung möglich sein. Die Entscheidung trifft der zuständige Unfallversicherungsträger.

Brandschutz & Evakuierung

Brandschutz und Evakuierung mit Kindern sicher organisieren

Kitas und Schulen müssen nicht nur Brände früh erkennen und melden. Entscheidend ist auch, wie Kindergruppen, Klassen, Beschäftigte, Besucher und Menschen mit Unterstützungsbedarf sicher aus dem Gebäude geführt werden.

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Ausgewählte Beschäftigte werden praktisch geschult. Anzahl und Verteilung richten sich nach Einrichtung und Gefährdungsbeurteilung; Abwesenheiten, Schichten und Gebäudebereiche müssen mitgedacht werden.

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Brandschutzunterweisung

Alle relevanten Beschäftigten benötigen einrichtungsspezifische Informationen zu Alarmierung, Fluchtwegen, Sammelplätzen und erwartetem Verhalten – getrennt von der Brandschutzhelfer-Ausbildung.

Evakuierungsübung

Individuell geplant für Gebäude und Einrichtung: Gruppen oder Klassen, Anwesenheitskontrolle, Sammelplätze und Aufsicht – unter Berücksichtigung blockierter Wege, reduzierter Besetzung und Menschen mit Unterstützungsbedarf.

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Eine Brandschutzhelfer-Ausbildung ersetzt weder die Unterweisung aller Beschäftigten noch eine einrichtungsspezifische Evakuierungsübung.

Brandschutz und Evakuierung abstimmen

Rechtliche Einordnung: DGUV, Erste Hilfe in Schulen, DGUV, bekannte Erkrankungen und Notfallpläne, ASR A2.2, ASR A2.3.

Fragen

Häufige Fragen

Wie viele Ersthelfende braucht eine Kita?

Für jede Kindergruppe muss eine geschulte Person tatsächlich verfügbar sein; Dienstpläne, Ausfälle, Ausflüge und offene Konzepte müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Die Unfallkasse Nord finanziert nach ihren aktuellen Voraussetzungen in der Regel eine Schulung je Kindergruppe und mindestens zwei Personen je Einrichtung. Die tatsächlich verlässliche Absicherung kann daher höher liegen als die reine Gruppenzahl.

Welcher Erste-Hilfe-Kurs ist für Kitas und Kindertagespflege vorgesehen?

Vorgesehen ist die „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ mit 9 Unterrichtseinheiten für Kinder- und Erwachsenennotfälle, praktischen Übungen und maximal 20 Teilnehmenden. Sie wird grundsätzlich spätestens nach zwei Jahren aufgefrischt. Bei gewünschter Kostenübernahme muss die Bestätigung vor dem Kurs eingeholt werden; nicht jeder frei benannte Kinder-Erste-Hilfe-Kurs ist automatisch förderfähig.

Welche Erste-Hilfe-Regelungen gelten für Schulen in Hamburg und Schleswig-Holstein?

Beide Bundesländer kennen ein schulspezifisches Sechs-UE-Modell: In Schleswig-Holstein wird es in der Regel spätestens alle drei Jahre wiederholt, in Hamburg laut Unfallkasse Nord alle vier Jahre. Zusätzlich kann eine gesonderte Planung betrieblicher Ersthelfender mit dem vollständigen Neun-UE-Kurs erforderlich sein. Welches Format und welcher Kostenträger für Ihre Schule zutreffen, klären wir vor der Buchung mit Ihnen.

Gilt dieselbe Regelung auch für Ganztag, Hort und externe Träger?

Nicht automatisch. Zuständigkeit und Kostenübernahme hängen auch vom Arbeitgeber, Träger und Versicherungsverhältnis ab. Auch bei Ganztagsangeboten, Ausflügen und externen Standorten muss die Erste-Hilfe-Organisation zuverlässig sichergestellt sein. Der zuständige Unfallversicherungsträger sollte vor der Buchung geklärt werden; individuelles Notfalltraining kann ergänzen, aber keine erforderliche Qualifikation ersetzen.

Nächster Schritt

Kinder brauchen im Notfall Erwachsene, die wissen, was zu tun ist.

Planen Sie die passende Schulung für Gruppen, Kollegium, Ganztag oder Betreuungsteam – praxisnah und abgestimmt auf Ihre Einrichtung. Inhouse in Norderstedt, Hamburg, Schleswig-Holstein und nach Abstimmung in Norddeutschland.