KITAS & SCHULEN
Erste Hilfe und Brandschutz für Kitas & Schulen
Kitas und Schulen haben unterschiedliche organisatorische Anforderungen. Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung müssen zur tatsächlichen Einrichtung passen. HansePuls unterstützt mit passenden Inhouse-Schulungen – ergänzend auch mit individuellem Notfalltraining.
BG-anerkannte Ausbildungsstelle für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen · Kennziffer 8.1959
Kita oder Schule? Die Anforderungen unterscheiden sich.
Wählen Sie Ihre Einrichtungsart. Danach sehen Sie die wichtigsten Anforderungen und passenden Schulungen.
Kita
Kitas planen Erste Hilfe anhand der Kindergruppen und der tatsächlich eingesetzten Beschäftigten.
- eine geschulte Person je Kindergruppe
- Ausfälle, Dienstzeiten und Ausflüge berücksichtigen
- Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung gemeinsam planen
Schule
Schulen müssen landesspezifische Vorgaben und die betriebliche Erste Hilfe getrennt betrachten.
- Bundesland und Schulträger berücksichtigen
- schulspezifische und betriebliche Qualifikation unterscheiden
- Brandschutz, Alarmierung und Übungen organisieren
Kita-Organisation
Erste Hilfe und Brandschutz in Kitas richtig organisieren
Ausgangspunkt ist eine geschulte Person je Kindergruppe. Zusätzlich müssen Ausfälle, Dienstzeiten, Ausflüge und die tatsächliche Nutzung der Räume berücksichtigt werden.
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Bedarf bestimmen
Eine geschulte Person je Kindergruppe
Die Zahl der Kindergruppen bildet den Ausgangspunkt. Die tatsächliche Organisation kann einen höheren Schulungsbedarf ergeben.
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Ausfälle und Betrieb absichern
Urlaub, Krankheit sowie Früh- und Spätdienst müssen mitgeplant werden. Bei Ausflügen und räumlich getrennten Bereichen ist die Absicherung gesondert zu organisieren. Begleitet eine geschulte Person ein verletztes Kind, muss die übrige Gruppe weiterhin abgesichert sein. Bei offenen Konzepten entscheidet die tatsächliche Raum- und Personalsituation – eine pauschale Formel gibt es nicht.
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Schulungen und Kostenübernahme planen
Vorgesehen ist der anerkannte 9-UE-Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Förderumfang und organisatorischer Bedarf sind nicht automatisch identisch; die Kostenübernahme muss vor dem Kurs geklärt werden. Brandschutzhelfende, Unterweisung und Evakuierungsübungen sind eigenständige Aufgaben.
Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Schulplanung
Erste Hilfe und Brandschutz in Schulen richtig organisieren
Schulen müssen schulspezifische Qualifizierungen und die betriebliche Erste Hilfe für Beschäftigte getrennt betrachten. Bundesland, Arbeitgeber und Trägerstruktur entscheiden über das passende Vorgehen.
Schleswig-Holstein
Regionales Modell für Landes- und Schulträgerpersonal.
Hamburg
Regionales Modell für Landes- und Schulträgerpersonal.
Betriebliche Erste Hilfe
Eigenständiger Organisationsbereich mit anerkanntem 9-UE-Kurs, Auffrischung grundsätzlich alle 2 Jahre.
Schulspezifische Qualifizierung und betriebliche Ersthelfer-Organisation sind nicht immer dieselbe Aufgabe. Welche Schulung und Kostenübernahme passt, hängt von Bundesland, Arbeitgeber, Schulträger und Unfallversicherungsträger ab.
Auch bei Ganztag, Hort und externen Trägern muss die Zuständigkeit für Erste Hilfe und Kostenübernahme gesondert geklärt werden.
Das passende regionale Kursformat und die Kostenübernahme stimmen wir vor der Terminvereinbarung mit Ihnen ab.
Schulungsbedarf für die Schule abstimmenTrainingsinhalte
Erste Hilfe können – Abläufe sicher beherrschen
Im Notfall müssen pädagogische Teams medizinisch richtig handeln und gleichzeitig wissen, wer alarmiert, betreut, dokumentiert und den Rettungsdienst einweist.
Fachlich sicher handeln
- Atemwegsverlegung
- Bewusstlosigkeit und Wiederbelebung
- Krampfanfall
- allergische Reaktion und Atemnot
- Sturz-, Kopf- und Zahnverletzungen
Organisatorisch vorbereitet sein
- interne Alarmwege
- klare Rollen
- Betreuung der übrigen Gruppe oder Klasse
- bekannte Erkrankungen und individuelle Notfallpläne
- Einweisung und Übergabe an den Rettungsdienst
- Dokumentation
Der anerkannte Erste-Hilfe-Kurs vermittelt die fachlichen Grundlagen. Ein individuelles Notfalltraining überträgt sie auf Räume, Rollen und Abläufe Ihrer Einrichtung.
Individuelles Notfalltraining anfragenNächster Schritt
Welche Schulung passt zu Ihrer Einrichtung?
Wählen Sie den nächsten Schritt. Kursdetails, Kostenübernahme und Terminabstimmung finden Sie auf der jeweiligen Leistungsseite oder in der Anfrage.
Erste-Hilfe-Kurs
Der anerkannte 9-UE-Kurs für pädagogische Teams in Kitas, Schulen und Betreuungseinrichtungen.
Individuelles Notfalltraining
Training für die tatsächlichen Räume, Rollen, Alarmwege und ausgewählten Szenarien Ihrer Einrichtung.
Notfalltraining anfragenBrandschutz und Evakuierung
Brandschutzhelfende ausbilden, Beschäftigte unterweisen und Evakuierungsübungen individuell planen.
Brandschutz und Evakuierung abstimmenEine Kostenübernahme durch Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft kann unter den jeweiligen Voraussetzungen und nach vorheriger Bestätigung möglich sein. Die Entscheidung trifft der zuständige Unfallversicherungsträger.
Brandschutz & Evakuierung
Brandschutz und Evakuierung mit Kindern sicher organisieren
Kitas und Schulen müssen nicht nur Brände früh erkennen und melden. Entscheidend ist auch, wie Kindergruppen, Klassen, Beschäftigte, Besucher und Menschen mit Unterstützungsbedarf sicher aus dem Gebäude geführt werden.
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Ausgewählte Beschäftigte werden praktisch geschult. Anzahl und Verteilung richten sich nach Einrichtung und Gefährdungsbeurteilung; Abwesenheiten, Schichten und Gebäudebereiche müssen mitgedacht werden.
Mehr erfahren →Brandschutzunterweisung
Alle relevanten Beschäftigten benötigen einrichtungsspezifische Informationen zu Alarmierung, Fluchtwegen, Sammelplätzen und erwartetem Verhalten – getrennt von der Brandschutzhelfer-Ausbildung.
Evakuierungsübung
Individuell geplant für Gebäude und Einrichtung: Gruppen oder Klassen, Anwesenheitskontrolle, Sammelplätze und Aufsicht – unter Berücksichtigung blockierter Wege, reduzierter Besetzung und Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Mehr erfahren →Eine Brandschutzhelfer-Ausbildung ersetzt weder die Unterweisung aller Beschäftigten noch eine einrichtungsspezifische Evakuierungsübung.
Brandschutz und Evakuierung abstimmenRechtliche Einordnung: DGUV, Erste Hilfe in Schulen, DGUV, bekannte Erkrankungen und Notfallpläne, ASR A2.2, ASR A2.3.
Fragen
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfende braucht eine Kita?
Für jede Kindergruppe muss eine geschulte Person tatsächlich verfügbar sein; Dienstpläne, Ausfälle, Ausflüge und offene Konzepte müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Die Unfallkasse Nord finanziert nach ihren aktuellen Voraussetzungen in der Regel eine Schulung je Kindergruppe und mindestens zwei Personen je Einrichtung. Die tatsächlich verlässliche Absicherung kann daher höher liegen als die reine Gruppenzahl.
Welcher Erste-Hilfe-Kurs ist für Kitas und Kindertagespflege vorgesehen?
Vorgesehen ist die „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ mit 9 Unterrichtseinheiten für Kinder- und Erwachsenennotfälle, praktischen Übungen und maximal 20 Teilnehmenden. Sie wird grundsätzlich spätestens nach zwei Jahren aufgefrischt. Bei gewünschter Kostenübernahme muss die Bestätigung vor dem Kurs eingeholt werden; nicht jeder frei benannte Kinder-Erste-Hilfe-Kurs ist automatisch förderfähig.
Welche Erste-Hilfe-Regelungen gelten für Schulen in Hamburg und Schleswig-Holstein?
Beide Bundesländer kennen ein schulspezifisches Sechs-UE-Modell: In Schleswig-Holstein wird es in der Regel spätestens alle drei Jahre wiederholt, in Hamburg laut Unfallkasse Nord alle vier Jahre. Zusätzlich kann eine gesonderte Planung betrieblicher Ersthelfender mit dem vollständigen Neun-UE-Kurs erforderlich sein. Welches Format und welcher Kostenträger für Ihre Schule zutreffen, klären wir vor der Buchung mit Ihnen.
Gilt dieselbe Regelung auch für Ganztag, Hort und externe Träger?
Nicht automatisch. Zuständigkeit und Kostenübernahme hängen auch vom Arbeitgeber, Träger und Versicherungsverhältnis ab. Auch bei Ganztagsangeboten, Ausflügen und externen Standorten muss die Erste-Hilfe-Organisation zuverlässig sichergestellt sein. Der zuständige Unfallversicherungsträger sollte vor der Buchung geklärt werden; individuelles Notfalltraining kann ergänzen, aber keine erforderliche Qualifikation ersetzen.
Nächster Schritt
Kinder brauchen im Notfall Erwachsene, die wissen, was zu tun ist.
Planen Sie die passende Schulung für Gruppen, Kollegium, Ganztag oder Betreuungsteam – praxisnah und abgestimmt auf Ihre Einrichtung. Inhouse in Norderstedt, Hamburg, Schleswig-Holstein und nach Abstimmung in Norddeutschland.