Erste Hilfe im Betrieb
Erste-Hilfe-Ausbildung für Betriebe
In 9 Unterrichtseinheiten qualifizieren wir Beschäftigte zu betrieblichen Ersthelfenden – BG-anerkannt, praxisnah und direkt bei Ihnen vor Ort.
Direkt beantwortet
Was ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung für Betriebe?
Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist ein BG-anerkannter Kurs (Zulassungsnummer 8.1959), in dem Beschäftigte in 9 Unterrichtseinheiten an einem Schulungstag erstmals zu betrieblichen Ersthelfenden qualifiziert werden. HansePuls führt die Ausbildung inhouse bei Unternehmen in Norderstedt, Hamburg und Norddeutschland durch.
Kursauswahl
Ausbildung oder Fortbildung?
Beide Kurse dauern 9 UE. Entscheidend ist, ob Beschäftigte erstmals qualifiziert werden oder ihre Kenntnisse auffrischen.
Erste-Hilfe-Ausbildung
Für Beschäftigte, die erstmals als betriebliche Ersthelfende eingesetzt werden sollen.
- erstmalige Qualifikation
- Grundlagen von Anfang an
- 9 UE · ca. 7,5 Std.
- praktische Übungen und Teilnahmebescheinigung
Erste-Hilfe-Fortbildung
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, die ihre Kenntnisse auffrischen und ihre Qualifikation erhalten sollen.
- für bereits qualifizierte Ersthelfende
- grundsätzlich spätestens alle zwei Jahre
- 9 UE · ca. 7,5 Std.
- Wiederholung und praktische Festigung
Was Sie in beiden Kursen trainieren
Lebensrettende Maßnahmen
- Eigenschutz und Notruf
- Bewusstsein und Atmung kontrollieren
- Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung und AED
Verletzungen und Erkrankungen
- starke Blutungen und Wunden versorgen
- Verletzungen richtig einschätzen
- Maßnahmen bei akuten Erkrankungen
- praktische Fallbeispiele aus dem Betriebsalltag
Ausführliche Informationen zu Auffrischung und Fristen finden Sie auf unserer Seite zur Erste-Hilfe-Fortbildung.
Terminanfrage
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Wählen Sie Schulungsart, Standort und Wunschzeitfenster. Wir prüfen Ihre Anfrage und stimmen den genauen Ablauf anschließend mit Ihnen ab.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ausbildung und Fortbildung?
Die Ausbildung qualifiziert neue betriebliche Ersthelfende. Die Fortbildung frischt die Kenntnisse bereits ausgebildeter betrieblicher Ersthelfender auf und erhält ihre Qualifikation.
Wer übernimmt die Kosten der Ausbildung?
Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden die Lehrgangsgebühren für betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen in der Regel vom zuständigen Unfallversicherungsträger – Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse – übernommen. Ob die Kosten übernommen werden und welches Abrechnungsverfahren gilt, entscheidet ausschließlich der für Ihr Unternehmen zuständige Unfallversicherungsträger. Klären Sie die Kostenübernahme deshalb bitte vor der Buchung direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Liegt keine Kostenübernahme vor, berechnet HansePuls 50 € pro teilnehmender Person; die Leistung ist gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG umsatzsteuerfrei.
Wie viele Personen können teilnehmen?
An der Erste-Hilfe-Ausbildung können maximal 20 Personen teilnehmen.
Welche Voraussetzungen müssen die Räume für einen Inhouse-Kurs erfüllen?
Für einen Inhouse-Kurs benötigen wir einen geeigneten, störungsfreien Raum mit ausreichend Übungsfläche. Als Referenz nennt die DGUV mindestens 50 m² nutzbare Fläche. Bei abweichender Raumgröße gilt: 2 m² pro teilnehmender Person plus 10 m² für die Lehrkraft, insgesamt jedoch mindestens 20 m². Bei 20 Teilnehmenden sind damit mindestens 50 m² erforderlich.
Fragen zur Schulung?
Wir helfen Ihnen persönlich weiter.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären Ablauf, Termin und Voraussetzungen gemeinsam mit Ihnen.