EINZELHANDEL & FILIALBETRIEBE

Erste Hilfe und Brandschutz für Einzelhandel & Filialbetriebe

Organisieren Sie Ersthelfende und Brandschutzhelfende so, dass jede geöffnete Filiale während ihrer gesamten Öffnungszeit zuverlässig abgedeckt ist.

BG-anerkannte Ausbildungsstelle für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen · Kennziffer 8.1959

Ist jede geöffnete Filiale wirklich abgedeckt?

Frühschicht, Hauptgeschäftszeit, Spätschicht und Wochenendbetrieb können unterschiedliche Lücken verursachen. Entscheidend ist, wer tatsächlich vor Ort ist.

Filialbedarf prüfen

Frühschicht

5 Beschäftigte · 1 Ersthelfer

abgedeckt

Hauptgeschäftszeit

24 Beschäftigte · 2 Ersthelfende

abgedeckt

Spätschicht

7 Beschäftigte · keine Vertretung

Lücke

Samstag

Brandschutzvertretung ungeklärt

prüfen

Beispielhafte Darstellung zur Veranschaulichung, keine rechtliche Berechnung.

Planungsgrundlage

Die Quote muss während jeder Öffnungszeit funktionieren

1

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten

Mindestens eine qualifizierte ersthelfende Person muss verfügbar sein – entscheidend ist die tatsächliche Anwesenheit während der jeweiligen Arbeits- beziehungsweise Öffnungszeit.

5 % / 10 %

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten

5 % bei büro- oder verwaltungsähnlicher, kaufmännischer Tätigkeit; 10 % bei sonstigen, operativen Tätigkeiten wie Lager, Transport, Werkstatt oder Produktion. Die tatsächliche Tätigkeit zählt, nicht die bloße Unternehmensbezeichnung – jede Filiale wird einzeln betrachtet.

5 %

Brandschutzhelfende und tatsächliche Verfügbarkeit

Bei normaler Brandgefährdung sind 5 % ein üblicher Ausgangswert. Abwesenheiten, Schichten, räumliche Ausdehnung und besondere Gefährdungen können mehr erfordern – die Abdeckung muss während aller relevanten Öffnungs- und Arbeitszeiten praktisch funktionieren.

Maßgeblich ist die tatsächliche Schichtbesetzung, nicht die Gesamtzahl der Zertifikate im Unternehmen. Jede geöffnete Filiale wird einzeln betrachtet; eine geschulte Person am Hauptsitz deckt einen räumlich getrennten Standort nicht ab.

Kundenzahlen verändern die Ersthelferquote nicht, bleiben für Notruf und Organisation aber relevant. Die tatsächliche Betriebsart entscheidet über 5 % oder 10 %, nicht die Bezeichnung des Betriebs.

Nicht die Gesamtzahl Ihrer Zertifikate entscheidet, sondern ob während jeder Öffnungszeit ausreichend qualifizierte Personen in der jeweiligen Filiale verfügbar sind.

Einzelbesetzung

Arbeitet nur eine versicherte Person im Betrieb, verlangt § 26 DGUV Vorschrift 1 keinen zusätzlichen betrieblichen Ersthelfenden. Der Betrieb muss trotzdem Notruf, Erste Hilfe und weitere Notfallmaßnahmen wirksam organisieren. Bei gefährlicher Alleinarbeit sind zusätzliche Schutzmaßnahmen und geeignete Notrufmöglichkeiten erforderlich.

Quellen: DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 212-139, Notrufmöglichkeiten für allein arbeitende Personen, BGHW, Ersthelferinnen und Ersthelfer

Getrennte Bereiche

Wann sollte ein Marktbereich eigenständig betrachtet werden?

Vier Fragen helfen bei der ersten Einordnung.

  1. Liegt der Bereich in einem getrennten Gebäude oder weit entfernten Gebäudeteil?
  2. Hat er eigene Öffnungs- oder Arbeitszeiten?
  3. Ist der Zugang durch Türen, Schleusen oder Schlüssel eingeschränkt?
  4. Kann eine qualifizierte Person den Bereich im Notfall tatsächlich schnell erreichen?

Mehrere Ja-Antworten sprechen dafür, den Bereich organisatorisch gesondert zu prüfen. Das ist keine automatische Rechtsentscheidung; Pflicht-Check oder individuelle Planung sind der nächste Schritt.

Service- oder Frischetheke

  • nicht automatisch separate Betriebsstätte
  • Besetzung, räumliche Lage und Erreichbarkeit beachten
  • andere Gefährdungen können zusätzliche Präventionsmaßnahmen erfordern

Separater Getränkemarkt

  • bei eigenem Gebäude, eigener Besetzung oder eigenen Öffnungszeiten gesonderte Organisation naheliegend
  • keine universelle automatische Aussage

Lager und Warenannahme

  • räumliche Trennung und Verkehrswege beachten
  • interne Hilfe muss erreichbar sein
  • Erste-Hilfe-Material zugänglich verteilen

Backshop oder Nebenbereich

  • Hitze, Schneidarbeiten und Brandgefährdung
  • Quote und Zusatzmaßnahmen getrennt betrachten

Ein Verbandkasten im Personalbüro reicht nicht automatisch für Verkaufsfläche, Lager und Warenannahme. Maßgeblich sind tatsächliche Wege, Geschosse und Erreichbarkeit nach ASR A4.3; die 100-Meter-/Geschossregel gilt für Erste-Hilfe-Material, nicht für Ersthelfenden-Standorte.

Quellen: ASR A4.3, Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe

Kundenbetrieb

Notfälle im Kundenbetrieb: vorbereitet statt improvisiert

Publikum erhöht die gesetzliche Beschäftigtenquote nicht automatisch. Im Ernstfall müssen Mitarbeitende trotzdem Kundschaft, Zugang, Alarmierung und den laufenden Betrieb sicher koordinieren.

Sturz oder akute Erkrankung auf der Verkaufsfläche

  • Bereich sichern
  • interne Hilfe und Notruf
  • Kundschaft auf Abstand halten
  • Rettungsweg freihalten

Unfall im Lager oder an der Warenannahme

  • Arbeitsmittel und Gefahrenbereich sichern
  • Hilfe alarmieren
  • Zugang für Rettungsdienst
  • laufende Anlieferung stoppen oder umleiten

Publikum und Evakuierung

  • unbekannte Personen kennen Fluchtwege nicht
  • verständliche Anweisungen
  • Menschen mit Unterstützungsbedarf
  • Toiletten, Umkleiden und Nebenräume
  • Zuständigkeit für Räumung und Sammelstelle

Im Notfalltraining oder in einer Evakuierungsübung können konkrete Verkaufsflächen, Lagerzugänge und Besetzungssituationen praktisch durchgespielt werden.

Evakuierungsübung für Verkaufsfläche, Lager und Kundenbetrieb individuell abstimmen

Einzelbesetzung

Was passiert, wenn bei kleiner Besetzung jemand ausfällt?

Im Einzelhandel kann ein Unfall nicht nur die Erste Hilfe, sondern den gesamten Betrieb betreffen. Gerade bei 1:1- oder Einzelbesetzung müssen Vertretung, Notruf und sichere Schließung vorab geklärt sein.

Ausgangslage: 1:1-Besetzung an einem Beispielmarkt

Kasse 1 Person
Verkaufsfläche 1 Person
Reserve im Markt keine
Publikum im Gebäude

Eine Person fällt aus – was muss geklärt sein?

  1. Wer leistet beziehungsweise organisiert Erste Hilfe?
  2. Wer setzt den Notruf oder internen Notfallkontakt ab?
  3. Wer hält Zugang und Rettungsweg frei?
  4. Wer betreut Kundinnen und Kunden beziehungsweise räumt den Markt?
  5. Wer organisiert Vertretung oder sichere Schließung?
  6. Wie werden Kasse, Bargeld, Schlüssel und Alarmanlage gesichert?

Keine Rechtsautomatik: Die konkrete Lösung hängt von Markt, Team und betrieblichen Vorgaben ab.

Alleinarbeit

Alleinarbeit ist nicht automatisch verboten. Gefährliche Alleinarbeit erfordert jedoch zusätzliche technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen und eine geeignete Notrufmöglichkeit.

  • Mobiltelefon oder Funk
  • Personen-Notsignal beziehungsweise Rückmeldeverfahren
  • interner Notfallkontakt
  • verbindlicher Vertretungsweg

Nicht jede Maßnahme ist für jeden Markt vorgeschrieben; maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.

Notfallorganisation trainieren, bevor die Besetzung ausfällt

Rollen im Team testen, Zugang für den Rettungsdienst sichern und Kundschaft sowie Marktorganisation im Griff behalten – und Schwachstellen erkennen, bevor der Ernstfall eintritt.

Notfalltraining für Ihren Markt anfragen

Ersetzt keinen erforderlichen DGUV-Kurs und keine rechtliche Freigabe Ihres Schließ- oder Sicherheitskonzepts.

Prävention

Typische Handelsrisiken praktisch reduzieren

Unfälle vermeiden, bevor Erste Hilfe nötig wird: Diese Tätigkeiten im Lebensmittel- und Einzelhandel verlangen besonders geeignete Unterweisung, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung.

Elektrische Mitgänger-Flurförderzeuge (z. B. Elektrohubwagen)

  • Quetsch- und Fußverletzungsrisiko
  • Bedienung nur durch unterwiesene beziehungsweise beauftragte Personen nach den geltenden Regeln
  • Verkehrswege und Lasten beachten
  • geeignete Sicherheitsschuhe, wenn Tätigkeit und Gefährdungsbeurteilung dies erfordern

Ballen- und Verpackungspressen

  • Einzugs-, Quetsch- und unerwartete Bewegungsrisiken
  • Schutzeinrichtungen nicht umgehen
  • Maschine vor Störungsbeseitigung sicher stillsetzen
  • bei Arbeiten an Drahtbindung oder Verschnürung geeignete Schutzbrille oder Gesichtsschutz verwenden
  • Betriebsanleitung und Unterweisung beachten

Messer und Schneidarbeiten

  • geeignete Sicherheits- oder Kartonmesser statt offenem Cuttermesser, wo dies zur Tätigkeit passt
  • sichere Schnittrichtung
  • sichere Ablage beziehungsweise Aufbewahrung
  • tätigkeitsbezogene Unterweisung

Warenannahme und Lager

  • Lasten sicher stapeln und sichern
  • Verkehrswege freihalten
  • Regale und Warenbewegung im Blick behalten
  • Anlieferung und Ladebereich sicher organisieren

Welche Schutzmaßnahmen konkret erforderlich sind, legt die Gefährdungsbeurteilung für die jeweilige Tätigkeit fest.

Erste Hilfe trainiert den Umgang mit eingetretenen Notfällen, Brandschutzschulungen unterstützen bei Brandereignissen; HansePuls ersetzt keine allgemeine Arbeitsschutzberatung oder PSA-Prüfstelle.

Quellen: BGHW, Der sichere Supermarkt, BGHW-Kompendium Arbeitsschutz

HansePuls-Lösung

Mehrere Pflichtschulungen, ein abgestimmter Schulungstag

Erste Hilfe und Brandschutz können für passende Teilnehmergruppen an einem Tag kombiniert werden. Das reduziert Ausfallzeiten, Abstimmungsaufwand und zusätzliche Schulungstermine.

Ein Standort

  • Erste Hilfe und Brandschutz an einem abgestimmten Tag
  • Inhouse
  • klare Zeit- und Gruppenplanung

Mehrere Filialen

  • Beschäftigte aus mehreren Standorten zentral zusammenführen
  • mehrere Termine als Kursreihe
  • Qualifikationsbedarf je Filiale berücksichtigen

Mehrere selbstständige Betriebe

  • gemeinsame Kursdurchführung kann organisatorisch möglich sein
  • jede Firma bleibt für ihren eigenen Bedarf, ihre Teilnehmenden und gegebenenfalls die Kostenbestätigung verantwortlich
  • kein Ersthelfender zählt automatisch für mehrere rechtlich selbstständige Betriebe oder Filialen
  • keine automatische gemeinsame Förderfähigkeit

Kleinere selbstständige Betriebe können eine gemeinsame Inhouse-Gruppe organisieren, wenn jeder Betrieb seine Teilnehmenden und den eigenen Kostenweg vorab klärt.

Gemeinsam geschult werden kann zentral. Im Betriebsalltag muss trotzdem jede Filiale beziehungsweise jeder räumlich getrennte Betrieb ausreichend abgedeckt sein.

  • Inhouse oder zentral für mehrere Filialteams
  • ein abgestimmter Termin
  • praktische Übungen
  • eine zentrale Ansprechperson
Individuelles Notfalltraining für Filial- oder Serviceteams ansehen

Fragen

Häufige Fragen

Braucht ein Geschäft bei Einzelbesetzung einen betrieblichen Ersthelfenden?

Die numerische Mindestvorgabe nach § 26 DGUV Vorschrift 1 beginnt bei 2 anwesenden Versicherten; bei nur einer Person besteht keine numerische Pflicht. Trotzdem empfiehlt HansePuls bei Publikumsverkehr eine aktuelle Erste-Hilfe-Qualifikation auch bei Einzelbesetzung, da Notfälle Beschäftigte ebenso wie Kundinnen und Kunden treffen können. Notruf, Zugang, Einweisung des Rettungsdienstes und Schutz bei gefährlicher Alleinarbeit müssen unabhängig davon organisiert sein. Eine mögliche Kostenübernahme für einen zusätzlichen oder freiwilligen Kurs klären Sie mit der zuständigen Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse.

Gilt im Einzelhandel die 5-%- oder die 10-%-Regel?

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist mindestens eine ersthelfende Person erforderlich. Bei mehr als 20 gelten 5 Prozent bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben beziehungsweise entsprechender kaufmännischer Tätigkeit und 10 Prozent bei sonstigen, operativen Tätigkeiten. Lager, Transport, Werkstatt, Produktion oder ähnliche operative Bereiche können deshalb anders einzuordnen sein – entscheidend ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht allein der Unternehmensname.

Brauchen Getränkemarkt, Lager oder Servicetheke eigene Ersthelfende?

Ein an den Hauptmarkt angeschlossenes Lager ist nicht automatisch eine getrennte Betriebsstätte. Entscheidend sind tatsächliche schnelle Erreichbarkeit, räumliche Trennung, eingeschränkter Zugang, eigene Öffnungs- oder Arbeitszeiten und konkrete Gefährdungen. Ein Getränkemarkt in einem separaten Gebäude oder mit eigener Besetzung beziehungsweise eigenen Zeiten sollte gesondert geprüft werden. Erreicht eine qualifizierte Person den Bereich nicht zuverlässig schnell, sind zusätzliche geschulte Personen sinnvoll und können erforderlich sein; eine aktuelle Erste-Hilfe-Ausbildung ist auch über die reine Mindestquote hinaus eine sinnvolle Präventionsmaßnahme.

Was kann ich tun, wenn ich nicht genügend Teilnehmende für einen eigenen Erste-Hilfe-Kurs habe?

Benachbarte Geschäfte und Betriebe haben häufig dasselbe Problem. Mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Kurs abstimmen; jeder Arbeitgeber bleibt dabei für die eigene erforderliche Ersthelferabdeckung verantwortlich, und Teilnehmende sowie Unternehmen müssen für Nachweise, Abrechnung und mögliche Kostenübernahme korrekt zugeordnet werden. Eine automatische gemeinsame Förderfähigkeit besteht nicht. HansePuls unterstützt Sie gerne bei der Koordination eines gemeinsamen Inhouse- oder lokalen Kurses – sprechen Sie uns an.

Was passiert, wenn bei kleiner Besetzung eine Person ausfällt?

Vertretung, Notruf, Kundschaft, Zugang und sichere Schließung sollten vorab geplant sein, damit die erforderliche Abdeckung während der tatsächlichen Öffnungszeit sichergestellt ist. Die konkrete Lösung ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung und betrieblichen Prozessen. Ein Notfalltraining kann prüfen, ob der geplante Ablauf in der Praxis tatsächlich funktioniert.

Nächster Schritt

Jede Filiale. Jede Schicht. Klare Zuständigkeiten.

Planen Sie Erste Hilfe und Brandschutz so, dass Verkaufsfläche, Kasse, Lager und Öffnungszeiten zuverlässig berücksichtigt sind. Inhouse in Norderstedt, Hamburg, Schleswig-Holstein und nach Abstimmung in Norddeutschland.