Logistik & Industrie
Erste Hilfe und Brandschutz für Logistik & Industrie
Praxisnahe Inhouse-Schulungen für Lager, Produktion und Schichtbetrieb – auch bei mehreren Hallen und Teams.
BG-anerkannte Ausbildungsstelle für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen
Sind alle Schichten und Bereiche abgedeckt?
Früh-, Spät- und Nachtschicht sowie getrennte Hallen müssen praktisch funktionieren – nicht nur rechnerisch.
Pflicht-Check startenUnfallzahlen
Wo schnelle Hilfe zählt
Anzeigepflichtige Arbeitsunfälle ohne Wegeunfälle · Quelle: BGHW Jahresbilanz 2022, 2023, 2024
Quelle: BGHW, Jahresbilanz 2024
Planung
Ersthelfende müssen pro Schicht und Bereich erreichbar sein
Bei mehr als 20 Anwesenden gilt in Lager, Logistik und Produktion grundsätzlich die 10-Prozent-Regel. Entscheidend ist aber nicht nur die Gesamtzahl, sondern die tatsächliche Verfügbarkeit pro Schicht und Bereich.
Bei 2 bis 20 Anwesenden
Mindestens eine ersthelfende Person muss verfügbar sein.
Lager, Logistik und Produktion
Bei mehr als 20 Anwesenden gilt für sonstige Betriebe grundsätzlich ein Mindestwert von 10 Prozent.
Tatsächliche Verfügbarkeit
Die erforderliche Zahl muss während jeder tatsächlich besetzten Schicht gewährleistet sein.
Mischstandorte aus Verwaltung, Lager und Produktion können eine individuelle Einordnung erfordern. Schichten, Urlaub, Krankheit und getrennte Betriebsbereiche müssen mitgedacht werden.
Diese Bereiche können gleichzeitig eigene Abdeckung brauchen
Bereiche müssen nicht automatisch rechtlich getrennt berechnet werden. Sie müssen aber praktisch so organisiert sein, dass die erforderliche Hilfe während der tatsächlichen Arbeit erreichbar bleibt.
Quelle: DGUV Vorschrift 1, § 26 (Volltext)
Beispiel: So verändert die Organisation den tatsächlichen Bedarf
Verwaltung
10 gleichzeitig Anwesende
mindestens 1 ersthelfende Person
Operative Schicht
45 gleichzeitig Anwesende
10 Prozent, auf ganze Personen aufgerundet: mindestens 5 ersthelfende Personen in dieser Schicht
Mobile Teams
2 gleichzeitig eingesetzte Teams
je räumlich getrenntem Einsatzort mit 2 bis 20 Personen mindestens 1 ersthelfende Person, also zwei verfügbare Ersthelfende insgesamt
Beispielhafte Darstellung zur Veranschaulichung: 10 Personen in einer räumlich getrennten Verwaltung, 90 Personen in Lager und Produktion im Zweischichtbetrieb mit höchstens 45 Personen pro Schicht im operativen Bereich, zusätzlich zwei gleichzeitig eingesetzte mobile Teams. Keine echten Unternehmensdaten.
Zehn Ersthelfende auf einer Gesamtliste sagen noch nicht, ob Verwaltung, operative Schicht und Außenteams gleichzeitig abgedeckt sind.
Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht und gleichzeitig besetzte Hallen müssen mit ausreichend verfügbaren Ersthelfenden organisiert sein.
Auch Brandschutzhelfende müssen während der betrieblichen Anwesenheitszeiten in ausreichender Zahl verfügbar sein. Der konkrete Bedarf folgt der Gefährdungsbeurteilung.
Sonderregeln für große Standorte
- Mehr als 1.000 anwesende Versicherte an einem Standort erfordern in der Regel einen Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung.
- Zwischen mehr als 100 und 1.000 anwesenden Versicherten kann dies je nach Art, Schwere und Zahl der Unfälle ebenfalls erforderlich sein.
- Bei mehr als 1.500 anwesenden Versicherten ist in der Regel mindestens ein Betriebssanitäter erforderlich.
- Zwischen 251 und 1.500 anwesenden Versicherten kann dies je nach Gefährdung und Unfallgeschehen erforderlich sein.
Brandschutz
Brandschutz in Lager und Produktion
Ein rechnerischer Anteil von fünf Prozent reicht nicht, wenn die ausgebildeten Personen nur in einer Schicht verfügbar sind. Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet über die tatsächlich erforderliche Anzahl.
Besondere Brandrisiken in Lager und Produktion
- Speditionslager
- Verpackungsmaterial
- brennbare Lagerstoffe
- Maschinen- und Produktionsbereiche
- Lacke oder Lösungsmittel
Quelle: ASR A2.2, BAuA
- Inhouse beim Unternehmen
- mehrere Schichten mitplanen
- BG-anerkannte Erste Hilfe
- Kombischulung möglich
Prävention und Soforthilfe
Typische Unfallgefahren in Lager und Produktion
Vorbeugung ist der erste Schritt. Entscheidend ist aber auch, dass Beschäftigte im Ernstfall die Gefahr stoppen, den Notruf auslösen und gezielt Erste Hilfe leisten können.
Sturz und Absturz
Typische Situation
- Stolpern oder Rutschen auf Verkehrswegen
- Sturz von Leitern oder erhöhten Standflächen
So beugen Sie vor
- Verkehrswege frei und rutschhemmend halten
- sichere Zugänge und Absturzsicherung
- geeignete Arbeitsmittel statt Behelfslösungen
Im Notfall
- weitere Sturzgefahr sichern
- Person nicht unnötig bewegen
- Bewusstsein und Atmung prüfen
- 112 und Erste Hilfe nach Verletzungsbild
Quelle: DGUV forum, Schwere Arbeitsunfälle im Handel und in der Warenlogistik
Flurförderzeuge und innerbetrieblicher Verkehr
Typische Situation
- Anfahren von Personen
- Umkippen des Fahrzeugs
- herabfallende Ladung
So beugen Sie vor
- Verkehrswege trennen
- Sicht freihalten
- Ladung sichern
- unterwiesene und beauftragte Fahrende
Im Notfall
- Fahrzeug und Bereich sichern
- Gefahrenzone nicht unkontrolliert betreten
- Notruf 112
- Erste Hilfe nach Verletzungsbild
Quelle: BGHW, Aus Unfällen lernen
Be- und Entladen sowie Maschinen
Typische Situation
- unkontrolliert rutschende oder kippende Ladung
- Einklemmen an Maschinen oder Ladebereichen
So beugen Sie vor
- sichere Ladebereiche und Ladungssicherung
- Maschine gegen Wiederanlauf sichern
- vorhandene Schutzeinrichtungen nutzen
Im Notfall
- Eigenschutz beachten
- Energiezufuhr beziehungsweise Bewegung sicher stoppen
- keine unkontrollierte Befreiung bei zusätzlicher Gefahr
- 112 und Erste Hilfe
Quelle: BGHW, Aus Unfällen lernen
Der Kurzüberblick ersetzt keine Erste-Hilfe-Ausbildung.
Zusätzlich: DGUV, Anleitung zur Ersten Hilfe
Fragen
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfende brauchen wir pro Schicht?
Entscheidend ist die Zahl der tatsächlich anwesenden Versicherten in der jeweiligen Schicht. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist grundsätzlich mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gilt in Lager, Logistik und Produktion grundsätzlich die 10-Prozent-Regel, aufgerundet auf ganze Personen. Urlaub, Krankheit, Pausen und wechselnde Besetzung sollten Sie in die Planung einbeziehen – die Gesamtzahl aller Beschäftigten über mehrere Schichten hinweg reicht als alleinige Planungsgrundlage nicht aus.
Gelten für Lager und Produktion 5 oder 10 Prozent?
Für Lager und Produktion gilt bei mehr als 20 anwesenden Versicherten grundsätzlich die 10-Prozent-Regel. Die 5-Prozent-Regel gilt bei mehr als 20 Anwesenden für Verwaltungs- und Handelsbetriebe, die 10-Prozent-Regel für sonstige Betriebe, wozu Lager- und Produktionsbereiche regelmäßig zählen. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten gilt unabhängig davon mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer. Verwaltung, Lager und Produktion werden dadurch nicht automatisch zu drei eigenständigen Betriebsstätten: Entscheidend sind räumliche Trennung, Zugänge, Schichten, gleichzeitige Besetzung und die tatsächliche Erreichbarkeit. Ein räumlich getrennter Verwaltungsbereich kann nach der 5-Prozent-Systematik einzuordnen sein, während Lager und Produktion regelmäßig unter die 10-Prozent-Regel fallen – eine Person in der Verwaltung deckt Lager oder Produktion damit nicht automatisch praktisch ab. Bei unklarer Einordnung sollte der zuständige Unfallversicherungsträger einbezogen werden.
Wie viele Brandschutzhelfende brauchen wir im Schichtbetrieb?
5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung sind ein Ausgangswert. Entscheidend ist, dass die erforderliche Zahl in den tatsächlich besetzten Schichten verfügbar ist. Erhöhte Brandgefährdung, große oder räumlich getrennte Bereiche und Abwesenheiten können mehr Brandschutzhelfende erfordern – die Gefährdungsbeurteilung entscheidet.
Übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für Erste Hilfe und Brandschutz?
Ja und nein. Für die betriebliche Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung übernehmen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger grundsätzlich die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Anzahl Ersthelfender, wenn die jeweiligen Voraussetzungen und Abrechnungswege erfüllt sind – klären Sie die Kostenübernahme vor der Buchung direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft beziehungsweise Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger. Liegt keine Kostenübernahme vor, berechnet HansePuls derzeit 50 € pro teilnehmender Person (umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG). Für die Brandschutzhelfer-Ausbildung gilt das nicht: Diese wird nicht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen und ist grundsätzlich vom Unternehmen selbst zu finanzieren. HansePuls berechnet dafür 79 € pro teilnehmender Person zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Erste Hilfe ohne Kostenübernahme: 50 € p. P. – umsatzsteuerfrei
Brandschutzhelfer-Ausbildung: 79 € p. P. zzgl. gesetzlicher USt.
Nächster Schritt
Pflichtschulungen für alle Schichten einfach organisieren
HansePuls plant Erste Hilfe, Brandschutz und Kombischulungen passend zu Lager, Produktion und Betriebszeiten.